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  1. Themen
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  3. Aufsichtsrecht und ESG-Risiken

Aufsichtsrecht und ESG-Risiken

Mit der Überarbeitung der Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirements Regulation, CRR II) und Kapitaladäquanzrichtlinie (Capital Requirements Directive, CRD IV) wurde die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) beauftragt zu klären, wie ESG-Risiken in den aufsichtlichen Bewertungs- und Überprüfungsprozess (SREP) einbezogen werden können. Darüber hinaus soll die aufsichtsrechtliche Sinnhaftigkeit der Einführung einer gesonderten Behandlung von "grünen Vermögenswerten" (sog. „green supporting factor“) vertiefend untersucht werden. Diskussionen hierzu werden mit der anstehenden Umsetzung von Basel IV in der EU geführt werden. 

ESG-Risiken im SREP/Risikomanagement
Das Diskussionspapier der EBA beschäftigt sich auf der einen Seite mit der Einbeziehung von ESG-Risken in die Strukturen und Prozesse von Instituten, z.B. im Risikomanagement und auf der anderen Seite mit den Anpassungsbedarfen in der Überwachung der Institute durch die Aufsicht. 

Geltungsbereich: Die Regelungen der EBA werden sich an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen richten.

Status: Der EBA-Bericht wurde im Juni 2021 veröffentlicht. Mit einer Anpassung der Regulierung wird im dritten Quartal des Jahres 2021 gerechnet.

Guideline on loan orgination and monitoring (GLOAM)
Die Leitlinien konkretisieren die Anforderungen an die Kreditgewährung und -überwachung. Die EBA-Leitlinien enthalten die explizite Anforderung, ESG-Faktoren und damit verbundene Risiken im Risikomanagement und den internen Kreditrisikorichtlinien sowie Kreditprozessen und den Kreditbedingungen zu berücksichtigen. Sie enthalten ferner Anforderungen für die Vergabe von nachhaltigen Krediten. 

Geltungsbereich: Die Leitlinien betreffen Kreditinstitute.

Status: Der Bericht wurde am 29. Mai 2020 veröffentlicht. Bedeutende Institute müssen die Leitlinien seit dem 30. Juni 2021 stufenweise umsetzen. Für weniger bedeutende Institute unter BaFin-Aufsicht erfolgt die Umsetzung mit der nächsten Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk). Die vollständige Umsetzung ist für den 30. Juni 2024 geplant.

EZB-Guide
Mit dem Leitfaden soll das Bewusstsein der Banken für Klima- und Umweltrisiken geschärft werden. Erwartet wird, dass Institute diese Risiken in ihrer Geschäftsstrategie, Governance, im Risikomanagement, im Kreditvergabeprozess und im Reporting angemessen berücksichtigen. Banken sollen bestehende Verfahren und Prozesse überprüfen und soweit notwendig entsprechend anpassen.

Geltungsbereich: Der Leitfaden betrifft die von der EZB beaufsichtigten Institute.

Status: Der Bericht wurde am 27. November 2020 veröffentlicht. Bis Ende Februar wurden Institute zu einer Selbsteinschätzung aufgefordert, bis Mitte Mai 2021 mussten sie konkrete Umsetzungspläne vorlegen. 

EZB-Klimastresstest
Im Einklang mit der wachsenden Bedeutung des Klimawandels für die Wirtschaft und den zunehmenden Belegen für die finanziellen Auswirkungen auf die Banken wird die EZB ihren nächsten aufsichtlichen Stresstest im Jahr 2022 mit dem Schwerpunkt Klimarisiken durchführen

Geltungsbereich: Der Stresstest betrifft die von der EZB betreuten Institute.

Status: Die Durchführung des Stresstests ist für das Jahr 2022 geplant.

BaFin-Merkblatt
Das Merkblatt dient als Orientierungshilfe zum Thema „Nachhaltigkeitsrisiken“. Themenbereiche sind u.a.: Strategien, Unternehmensführung, Geschäftsorganisation, Risikomanagement, Stresstests/Szenarioanalysen, Auslagerung, Gruppensachverhalte, Verwendung von Ratings.

Geltungsbereich: Das Merkblatt betrifft alle von der BaFin beaufsichtigten Unternehmen. Es ist grundsätzlich unverbindlich.

Status: Am 20. Dezember 2019 wurde das Merkblatt veröffentlicht.

Ihre Kontakte zum Thema Sustainable Finance im Bankenverband

Torsten Jäger

Torsten Jäger


Tel.: +49 30 1663 2160
torsten.jaeger@bdb.de
Ann-Ulrike Henning

Ann-Ulrike Henning


Tel.: +49 30 1663 1527
ann-ulrike.henning@bdb.de
Adrian Schwantes

Adrian Schwantes


Tel.: +49 30 1663 1550
adrian.schwantes@bdb.de
Taxonomie Nachhaltigkeit

Taxonomie

Hier geht es um die Definition des Begriffs Nachhaltigkeit und die gesetzlichen Rahmenbedingungen, um Produkte als nachhaltig bewerben zu können.

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Taxonomie
Nachhaltige Finanzberatung

Nachhaltige Finanzberatung

In der Finanzberatung soll das Thema Nachhaltigkeit verbindlich berücksichtigt werden. Ab wann dafür neue Regeln gelten sollen, erfahren Sie hier.

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Nachhaltige Finanzberatung
Nachhaltigkeitsbenchmarks

Nachhaltigkeitsbenchmarks

Woran bemisst sich die Nachhaltigkeit einer Geldanlage? Mehr über die dazu geplanten Regeln finden Sie hier.

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Nachhaltigkeitsbenchmarks
Standards und Kennzeichen

Standards und Kennzeichen

Hier geben wir Ihnen eine Übersicht, welche Standards und Kennzeichen der Gesetzgeber in den kommenden Jahren im Bereich Sustainable Finance schaffen möchte.

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Standards und Kennzeichen
Nachhaltigkeit in Ratings

Nachhaltigkeit in Ratings

Wie das Thema Nachhaltigkeit in Zukunft stärker in Ratings berücksichtigt werden soll, erfahren Sie hier.

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Nachhaltigkeit in Ratings
Soziale und Governance Aspekte

Soziale und Governance Aspekte

Nicht nur Umweltverträglichkeit, auch andere Elemente spielen bei der Nachhaltigkeit von Geldanlagen eine Rolle. Hier erfahren Sie mehr darüber.

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Soziale und Governance Aspekte
Nachhaltige Projekte

Nachhaltige Projekte

In den kommenden Jahre sind komplexe, nachhaltige Projekte durch den Gesetzgeber geplant. Hier finden Sie eine Übersicht.

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Nachhaltige Projekte
Pflichten institutioneller Anleger und Verwalter

Pflichten institutioneller Anleger und Verwalter

Auf institutionelle Anleger und Vermögensverwalter kommen mit Blick auf die Nachhaltigkeit von Geldanlagen neue Pflichten zu. Hier erfahren Sie mehr dazu.

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Pflichten institutioneller Anleger und Verwalter
Offenlegung und ESG-Berichterstattung

Offenlegung und Berichterstattung

Sustainable Finance erfordert mehr Transparenz in der Finanzwirtschaft. Wann neue Vorgaben auf sie zukommt, ist hier zu sehen.

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Offenlegung und Berichterstattung
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