ESG-Risiken im SREP/Risikomanagement
Das Diskussionspapier der EBA beschäftigt sich auf der einen Seite mit der Einbeziehung von ESG-Risken in die Strukturen und Prozesse von Instituten, z.B. im Risikomanagement und auf der anderen Seite mit den Anpassungsbedarfen in der Überwachung der Institute durch die Aufsicht.
Geltungsbereich: Die Regelungen der EBA werden sich an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen richten.
Status: Der EBA-Bericht wurde im Juni 2021 veröffentlicht. Mit einer Anpassung der Regulierung wird im dritten Quartal des Jahres 2021 gerechnet.
Guideline on loan orgination and monitoring (GLOAM)
Die Leitlinien konkretisieren die Anforderungen an die Kreditgewährung und -überwachung. Die EBA-Leitlinien enthalten die explizite Anforderung, ESG-Faktoren und damit verbundene Risiken im Risikomanagement und den internen Kreditrisikorichtlinien sowie Kreditprozessen und den Kreditbedingungen zu berücksichtigen. Sie enthalten ferner Anforderungen für die Vergabe von nachhaltigen Krediten.
Geltungsbereich: Die Leitlinien betreffen Kreditinstitute.
Status: Der Bericht wurde am 29. Mai 2020 veröffentlicht. Bedeutende Institute müssen die Leitlinien seit dem 30. Juni 2021 stufenweise umsetzen. Für weniger bedeutende Institute unter BaFin-Aufsicht erfolgt die Umsetzung mit der nächsten Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk). Die vollständige Umsetzung ist für den 30. Juni 2024 geplant.
EZB-Guide
Mit dem Leitfaden soll das Bewusstsein der Banken für Klima- und Umweltrisiken geschärft werden. Erwartet wird, dass Institute diese Risiken in ihrer Geschäftsstrategie, Governance, im Risikomanagement, im Kreditvergabeprozess und im Reporting angemessen berücksichtigen. Banken sollen bestehende Verfahren und Prozesse überprüfen und soweit notwendig entsprechend anpassen.
Geltungsbereich: Der Leitfaden betrifft die von der EZB beaufsichtigten Institute.
Status: Der Bericht wurde am 27. November 2020 veröffentlicht. Bis Ende Februar wurden Institute zu einer Selbsteinschätzung aufgefordert, bis Mitte Mai 2021 mussten sie konkrete Umsetzungspläne vorlegen.
EZB-Klimastresstest
Im Einklang mit der wachsenden Bedeutung des Klimawandels für die Wirtschaft und den zunehmenden Belegen für die finanziellen Auswirkungen auf die Banken wird die EZB ihren nächsten aufsichtlichen Stresstest im Jahr 2022 mit dem Schwerpunkt Klimarisiken durchführen
Geltungsbereich: Der Stresstest betrifft die von der EZB betreuten Institute.
Status: Die Durchführung des Stresstests ist für das Jahr 2022 geplant.
BaFin-Merkblatt
Das Merkblatt dient als Orientierungshilfe zum Thema „Nachhaltigkeitsrisiken“. Themenbereiche sind u.a.: Strategien, Unternehmensführung, Geschäftsorganisation, Risikomanagement, Stresstests/Szenarioanalysen, Auslagerung, Gruppensachverhalte, Verwendung von Ratings.
Geltungsbereich: Das Merkblatt betrifft alle von der BaFin beaufsichtigten Unternehmen. Es ist grundsätzlich unverbindlich.
Status: Am 20. Dezember 2019 wurde das Merkblatt veröffentlicht.