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  1. Themen
  2. Sustainable Finance Heatmap
  3. Offenlegung und Berichterstattung

Offenlegung und Berichterstattung

Verbesserte Publizitäts- und Offenlegungsanforderungen stellen einen wesentlichen Baustein für den Weg in Richtung Klimaneutralität dar. Die in diesem Themenfeld subsumierten Regulierungsinitiativen betreffen Unternehmen und Finanzinstitute gleichermaßen. Neben nicht bindenden Leitlinien liegt der Schwerpunkte auf der nicht-finanziellen Berichterstattung (NFRD) und der sogenannten aufsichtlichen Offenlegung von klima- und umweltbezogenen Informationen sowie ESG-Risiken. 

Delegated Act Taxonomie Verordnung Art. 8 
Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung klärt, welche Angaben NFRD-pflichtige Unternehmen und Finanzinstitute zur Berichterstattung nach der TaxonomieVO machen müssen. Die europäische Kommission legte Inhalt, Darstellung der offenzulegenden Angaben und Methode in einem Delegierten Rechtsakt zum 6. Juli 2021 fest.

Geltungsbereich: Die Taxonomie-Verordnung Artikel 8 betrifft NFRD-pflichtige Unternehmen und Finanzinstitute.

Status: Die Veröffentlichung des delegierten Rechtsaktes erfolgte am 6. Juli 2021.

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) 
Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission konkretisiert und verschärft die Regelungen zur externen Berichterstattung über Nachhaltigkeitsziele und -strategien in Bezug auf Umwelt- und Klimaziele, Sozialstandards, Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie Diversität. Künftig sollen diese Informationen zu Nachhaltigkeitsaspekten verpflichtet im Lagebericht verankert und einer prüferischen Durchsicht durch den Wirtschaftsprüfer unterzogen werden. Nachhaltigkeitsinformationen sollen elektronisch verfügbar gemacht werden. Inhaltliche Konkretisierung durch europäische Nachhaltigkeitsstandards, die bis Oktober 2022 vorgelegt werden sollen. 

Geltungsbereich: Alle nach den Kriterien der Bilanzrichtlinie großen Unternehmen, unabhängig davon ob kapitalmarktorientiert oder nicht und alle kapitalmarktorientierten Unternehmen; Erleichterungen für kapitalmarktorientierte KMUs

Status: Der Kommissionsentwurf zur CSRD wurde am 21. April 2021 vorgelegt. Nationale Umsetzung bis 1. Dezember 2022. Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.

EBA ITS aufsichtliche Offenlegung 
Die EBA ist beauftragt, im Rahmen der aufsichtlichen Offenlegung von ESG-Risiken einen sogenannten Implementing Technical Standard zu erarbeiten. 

Geltungsbereich: Gemäß CRR2 sind große Institute betroffen.

Status: Der finale Bericht zum ITS wurde im März 2021 veröffentlicht. Die Anwendung soll ab Juni 2022 erfolgen.  

EU-COM Non-Binding Guidelines 
Die Non-Binding Guidelines der europäischen Kommission stellen unverbindliche Leitlinien zur Anwendung der NFRD bereit. Sie wurden 2019 um die Anforderungen der Task Force on Climate-related Disclosures (TCFD) ergänzt.

Geltungsbereich: Die Leitlinien können freiwillig angewandt werden.

Status: Im Rahmen des Review der Non-financial disclosure Directive (NFRD) kann eine Überprüfung stattfinden. Über eine Verpflichtung zur Anwendung wird derzeit noch diskutiert.

Ihre Kontakte zum Thema Sustainable Finance im Bankenverband

Torsten Jäger

Torsten Jäger


Tel.: +49 30 1663 2160
torsten.jaeger@bdb.de
Ann-Ulrike Henning

Ann-Ulrike Henning


Tel.: +49 30 1663 1527
ann-ulrike.henning@bdb.de
Adrian Schwantes

Adrian Schwantes


Tel.: +49 30 1663 1550
adrian.schwantes@bdb.de
Taxonomie Nachhaltigkeit

Taxonomie

Hier geht es um die Definition des Begriffs Nachhaltigkeit und die gesetzlichen Rahmenbedingungen, um Produkte als nachhaltig bewerben zu können.

Weitere Details
Taxonomie
Nachhaltige Finanzberatung

Nachhaltige Finanzberatung

In der Finanzberatung soll das Thema Nachhaltigkeit verbindlich berücksichtigt werden. Ab wann dafür neue Regeln gelten sollen, erfahren Sie hier.

Weitere Details
Nachhaltige Finanzberatung
Pflichten institutioneller Anleger und Verwalter

Pflichten institutioneller Anleger und Verwalter

Auf institutionelle Anleger und Vermögensverwalter kommen mit Blick auf die Nachhaltigkeit von Geldanlagen neue Pflichten zu. Hier erfahren Sie mehr dazu.

Weitere Details
Pflichten institutioneller Anleger und Verwalter
Standards und Kennzeichen

Standards und Kennzeichen

Hier geben wir Ihnen eine Übersicht, welche Standards und Kennzeichen der Gesetzgeber in den kommenden Jahren im Bereich Sustainable Finance schaffen möchte.

Weitere Details
Standards und Kennzeichen
Aufsichtsrecht und ESG-Risiken

Aufsichtsrecht und ESG-Risiken

Es stehen Änderungen im Aufsichtsrecht und bei der Bewertung von ESG-Risiken an. Was genau geplant ist, zeigen wir hier.

Weitere Details
Aufsichtsrecht und ESG-Risiken
Nachhaltigkeitsbenchmarks

Nachhaltigkeitsbenchmarks

Woran bemisst sich die Nachhaltigkeit einer Geldanlage? Mehr über die dazu geplanten Regeln finden Sie hier.

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Nachhaltigkeitsbenchmarks
Nachhaltige Projekte

Nachhaltige Projekte

In den kommenden Jahre sind komplexe, nachhaltige Projekte durch den Gesetzgeber geplant. Hier finden Sie eine Übersicht.

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Nachhaltige Projekte
Nachhaltigkeit in Ratings

Nachhaltigkeit in Ratings

Wie das Thema Nachhaltigkeit in Zukunft stärker in Ratings berücksichtigt werden soll, erfahren Sie hier.

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Nachhaltigkeit in Ratings
Soziale und Governance Aspekte

Soziale und Governance Aspekte

Nicht nur Umweltverträglichkeit, auch andere Elemente spielen bei der Nachhaltigkeit von Geldanlagen eine Rolle. Hier erfahren Sie mehr darüber.

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