Delegated Act Taxonomie Verordnung Art. 8
Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung klärt, welche Angaben NFRD-pflichtige Unternehmen und Finanzinstitute zur Berichterstattung nach der TaxonomieVO machen müssen. Die europäische Kommission legte Inhalt, Darstellung der offenzulegenden Angaben und Methode in einem Delegierten Rechtsakt zum 6. Juli 2021 fest.
Geltungsbereich: Die Taxonomie-Verordnung Artikel 8 betrifft NFRD-pflichtige Unternehmen und Finanzinstitute.
Status: Die Veröffentlichung des delegierten Rechtsaktes erfolgte am 6. Juli 2021.
Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission konkretisiert und verschärft die Regelungen zur externen Berichterstattung über Nachhaltigkeitsziele und -strategien in Bezug auf Umwelt- und Klimaziele, Sozialstandards, Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie Diversität. Künftig sollen diese Informationen zu Nachhaltigkeitsaspekten verpflichtet im Lagebericht verankert und einer prüferischen Durchsicht durch den Wirtschaftsprüfer unterzogen werden. Nachhaltigkeitsinformationen sollen elektronisch verfügbar gemacht werden. Inhaltliche Konkretisierung durch europäische Nachhaltigkeitsstandards, die bis Oktober 2022 vorgelegt werden sollen.
Geltungsbereich: Alle nach den Kriterien der Bilanzrichtlinie großen Unternehmen, unabhängig davon ob kapitalmarktorientiert oder nicht und alle kapitalmarktorientierten Unternehmen; Erleichterungen für kapitalmarktorientierte KMUs
Status: Der Kommissionsentwurf zur CSRD wurde am 21. April 2021 vorgelegt. Nationale Umsetzung bis 1. Dezember 2022. Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.
EBA ITS aufsichtliche Offenlegung
Die EBA ist beauftragt, im Rahmen der aufsichtlichen Offenlegung von ESG-Risiken einen sogenannten Implementing Technical Standard zu erarbeiten.
Geltungsbereich: Gemäß CRR2 sind große Institute betroffen.
Status: Der finale Bericht zum ITS wurde im März 2021 veröffentlicht. Die Anwendung soll ab Juni 2022 erfolgen.
EU-COM Non-Binding Guidelines
Die Non-Binding Guidelines der europäischen Kommission stellen unverbindliche Leitlinien zur Anwendung der NFRD bereit. Sie wurden 2019 um die Anforderungen der Task Force on Climate-related Disclosures (TCFD) ergänzt.
Geltungsbereich: Die Leitlinien können freiwillig angewandt werden.
Status: Im Rahmen des Review der Non-financial disclosure Directive (NFRD) kann eine Überprüfung stattfinden. Über eine Verpflichtung zur Anwendung wird derzeit noch diskutiert.