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  3. Pflichten institutioneller Anleger und Verwalter

Pflichten institutioneller Anleger und Verwalter

Mit der Disclosure-Verordnung werden Nachhaltigkeits-Offenlegungspflichten für Anbieter von Finanzprodukten und Finanzberater gegenüber Endanlegern festgelegt. Dies geschieht in Bezug auf die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken durch Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater in allen Anlageprozessen und für Finanzprodukte, die das Ziel des nachhaltigen Investments verfolgen.

Darüber hinaus fügten die Mitgesetzgeber Offenlegungspflichten in Bezug auf negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfragen auf Unternehmens- und Finanzproduktebene hinzu.

Offenlegungs-Verordnung / Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) Level 1  
Die Offenlegungs-VO ((EU) 2019 / 2088) regelt die nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten von Finanzdienstleistern gegenüber (potenziellen) Kunden hinsichtlich der Berücksichtigung von nachhaltigkeitsrelevanten Kriterien in ihren Strategien und Prozessen sowie bei ihren Produkten. Dies umfasst auch die Offenlegung von nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und -risiken. 
Zur Klassifizierung nachhaltiger Produkte wurde die Taxonomie-VO in die Offenlegungs-VO integriert.

Die Veröffentlichung der Informationen soll dabei einerseits auf der Internetseite des Finanzdienstleisters, andererseits in den vorvertraglichen Informationen (z.B. Fondsprospekt) bzw. regelmäßigen Berichten (z.B. Jahresberichten) erfolgen. 

Geltungsbereich: Die Verordnung betrifft Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater in der Europäischen Union.

Status: Seit dem 10. März 2021 ist die Verordnung anzuwenden.

Technische Regulierungsstandards zur Offenlegungs-Verordnung (SFDR RTS) Level 2
Die technischen Regulierungsstandards (RTS) zur SFDR sollen die Level 1 Vorgaben konkretisieren. Dazu wurden zuletzt Rechtsakte mit höheren Datenanforderungen in Bezug auf die Erfüllung von Umweltzielen gemäß der Taxonomie-VO oder auch verpflichtende Templates zur Erfüllung der Informationsoffenlegung konsultiert. Aufgrund der Detailtiefe hat sich die Europäische Kommission nun allerdings dazu entschieden, die zuletzt konsultierten Rechtstexte in einem großen delegierten Rechtsakt zu veröffentlichen.

Trotz der detaillierteren Ausgestaltung durch Level 2 dient nicht allein die SFDR als Gradmesser der Nachhaltigkeit von Finanzprodukten. Die veröffentlichte MiFID II DVO (siehe oben unter 4.) definiert neue und höhere Anforderungen an den Begriff der Nachhaltigkeit als bisher in der SFDR. 

Geltungsbereich: Die Verordnung betrifft Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater in der EU.

Status: Der angekündigte delegierte Rechtsakt liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Der Anwendungszeitpunkt wurde jedoch vom 01. Januar 2022 um sechs Monate auf den 01. Juli 2022 verschoben. 

Ihre Kontakte zum Thema Sustainable Finance im Bankenverband

Torsten Jäger

Torsten Jäger


Tel.: +49 30 1663 2160
torsten.jaeger@bdb.de
Ann-Ulrike Henning

Ann-Ulrike Henning


Tel.: +49 30 1663 1527
ann-ulrike.henning@bdb.de
Adrian Schwantes

Adrian Schwantes


Tel.: +49 30 1663 1550
adrian.schwantes@bdb.de
Taxonomie Nachhaltigkeit

Taxonomie

Hier geht es um die Definition des Begriffs Nachhaltigkeit und die gesetzlichen Rahmenbedingungen, um Produkte als nachhaltig bewerben zu können.

Weitere Details
Taxonomie
Nachhaltige Finanzberatung

Nachhaltige Finanzberatung

In der Finanzberatung soll das Thema Nachhaltigkeit verbindlich berücksichtigt werden. Ab wann dafür neue Regeln gelten sollen, erfahren Sie hier.

Weitere Details
Nachhaltige Finanzberatung
Nachhaltigkeitsbenchmarks

Nachhaltigkeitsbenchmarks

Woran bemisst sich die Nachhaltigkeit einer Geldanlage? Mehr über die dazu geplanten Regeln finden Sie hier.

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Nachhaltigkeitsbenchmarks
Standards und Kennzeichen

Standards und Kennzeichen

Hier geben wir Ihnen eine Übersicht, welche Standards und Kennzeichen der Gesetzgeber in den kommenden Jahren im Bereich Sustainable Finance schaffen möchte.

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Standards und Kennzeichen
Aufsichtsrecht und ESG-Risiken

Aufsichtsrecht und ESG-Risiken

Es stehen Änderungen im Aufsichtsrecht und bei der Bewertung von ESG-Risiken an. Was genau geplant ist, zeigen wir hier.

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Aufsichtsrecht und ESG-Risiken
Soziale und Governance Aspekte

Soziale und Governance Aspekte

Nicht nur Umweltverträglichkeit, auch andere Elemente spielen bei der Nachhaltigkeit von Geldanlagen eine Rolle. Hier erfahren Sie mehr darüber.

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Soziale und Governance Aspekte
Nachhaltige Projekte

Nachhaltige Projekte

In den kommenden Jahre sind komplexe, nachhaltige Projekte durch den Gesetzgeber geplant. Hier finden Sie eine Übersicht.

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Nachhaltige Projekte
Nachhaltigkeit in Ratings

Nachhaltigkeit in Ratings

Wie das Thema Nachhaltigkeit in Zukunft stärker in Ratings berücksichtigt werden soll, erfahren Sie hier.

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Nachhaltigkeit in Ratings
Offenlegung und ESG-Berichterstattung

Offenlegung und Berichterstattung

Sustainable Finance erfordert mehr Transparenz in der Finanzwirtschaft. Wann neue Vorgaben auf sie zukommt, ist hier zu sehen.

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Offenlegung und Berichterstattung
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