Sustainable Corporate Governance
Aufbauend auf den zwei EU-Studien zu “directors duties and sustainable corporate governance” sowie “due diligence requirements through the supply chain” soll Nachhaltigkeit stärker im Corporate-Governance-Rahmen von Instituten berücksichtigt werden. Im Besonderen soll die Verpflichtung des Vorstandes zur Leitung des Unternehmens im Unternehmensinteresse konkretisiert werden. Verankert ist die Initiative im EU Green Deal und im EU-Arbeitsprogramm 2021.
Geltungsbereich: Der Geltungsbereich ist noch offen.
Status: Für das 3. Quartal 2021 wurde eine Initiative angekündigt.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Das sogenannte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz soll deutsche Unternehmen verpflichten, ihre Aktivitäten und Geschäftsbeziehungen daraufhin zu überprüfen, ob sie sich potenziell oder tatsächlich nachteilig auf international anerkannte Menschenrechte auswirken.
Geltungsbereich: Ab 2023 müssen Unternehmen mit Sitz in Deutschland ab 3000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Gesetz befolgen. Zusätzlich gilt das Gesetz ab 2024 für Unternehmen ab 1000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Status: Das Gesetz wurde am 11. Juni 2021 verabschiedet. Ab dem 1. Januar 2023 erfolgt die erste Anwendung.