Green Bond Standard
Grüne Anleihen spielen eine zunehmend wichtige Rolle bei der Finanzierung von Vermögenswerten, die zu einer klimafreundlichen Wirtschaftsweise beitragen. Mit dem Green Bond Standard soll ein einheitlicher Rahmen zur Emission von grünen Anleihen geschaffen werden. Bezug wird dabei auch auf die EU-Taxonomie genommen. Aufbauen wird der Green Bonds Standard auf den Empfehlungen der Technischen Expertengruppe (TEG) aus dem Jahr 2019.
Geltungsbereich: Voraussichtlich es wird eine freiwillige Anwendung des Standards erfolgen.
Status: Der Gesetzesentwurf erfolgte im 2. Quartal 2021.
Ecolabel
Als Teil des EU-Aktionsplanes soll das EU-Ecolabel erweitert werden. Mit der Erweiterung des Labels in Bezug auf Finanzprodukte wird die Transparenz hinsichtlich der Umweltperformance ausgeweitet. Zusätzlich möchte man eine breitere Auswahl von Stakeholdern an grüne Finanzprodukte heranführen.
Geltungsbereich: Das Ecolabel umfasst Finanzprodukte für Privatkunden, wie PRIIPS-Produkte (verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungen) und Spareinlagen- und Festgeldprodukte.
Status: Die Anwendung ist ab dem 4. Quartal im Jahr 2021 geplant.
BaFin Richtlinie für nachhaltige Investmentvermögen
Um der vermeintlich fehlenden Regulierung, wann ein Investmentvermögen als nachhaltig bezeichnet oder sogar als nachhaltig vertrieben werden darf, hat die BaFin einen Richtlinien-Entwurf vorgelegt. Erklärtes Ziel ist der erhöhten Gefahr von Greenwashing entgegenzutreten. Dabei werden drei Anforderungskategorien geschaffen, nach denen Investmentvermögen als nachhaltig gelten.
Geltungsbereich: Der Richtlinien-Entwurf umfasst Investmentfonds, die einerseits aufgrund ihrer Namensgebung einen Nachhaltigkeitsbezug aufweisen und andererseits solche, die dem Anleger gegenüber als nachhaltig vertrieben werden. Dabei gehen wir zum aktuellen Zeitpunkt davon aus, dass dies nur für in Deutschland domizilierte Investmentfonds gilt.
Status: Der Richtlinienentwurf wurde im August 2021 konsultiert. Informationen zur finalen Fassung oder Anwendung dieser Richtlinie liegen nicht vor.