Taxonomie Verordnung
Die Taxonomie definiert, was als nachhaltige wirtschaftliche Aktivität klassifiziert werden kann und ist Kerninstrument des EU-Aktionsplans „Sustainable Finance“.
Geltungsbereich: Die Verordnung betrifft Markteilnehmer, die nicht-finanzielle Berichte erstellen bzw. Finanzprodukte als ökologisch nachhaltige Investitionen anbieten.
Status: Seit Juli 2020 ist die Verordnung in Kraft getreten. Für die ersten beiden EU-Umweltziele ist sie zum 1. Januar 2022 und für die vier weiteren EU-Umweltziele vorr. ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden.
Delegated Act Klimaschutz und Klimawandelanpassung
In sogenannten Level 2-Maßnahmen konkretisiert die europäische Kommission die Taxonomie-Ve rordnung mit technischen Bewertungskriterien für die ersten zwei EU-Umweltziele: Klimaschutz und Klimawandelanpassung. (Siehe auch: DK-Stellungnahme zum Delegated Act Klimaschutz)
Geltungsbereich: Die Verordnung betrifft Markteilnehmer, die nicht-finanzielle Berichte erstellen bzw. Finanzprodukte als ökologisch nachhaltige Investitionen anbieten.
Status: Anwendung ab 1. Januar 2022.
Delegated Act vier weitere EU-Umweltziele
In sogenannten Level 2 Maßnahmen konkretisiert die europäische Kommission die Taxonomie-Verordnung mit technischen Bewertungskriterien für weitere vier EU-Umweltziele:
- Nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen,
- Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft,
- Vermeidung von Verschmutzung und
- Schutz von Ökosystemen und Biodiversität
Geltungsbereich: Die Verordnung betrifft Markteilnehmer, die nicht-finanzielle Berichte erstellen bzw. Finanzprodukte als ökologisch nachhaltige Investitionen anbieten.
Status: Der Bericht mit Vorschlägen zu Bewertungskriterien für die EU-Umweltziele 3-6 seitens der Platform on Sustainable Finance liegt seit dem 3. Quartal 2021 vor. Eine EU-Konsultation ist vorgesehen.
Sozialtaxonomie
Die EU-Kommission hat ein Prüfmandat an die Platform for Sustainable Finance ausgegeben, die Erweiterung der grünen Taxonomie um eine soziale Taxonomie vorzunehmen. Das Konzept der Platform geht von einem multidimensionalen Modell für eine Sozialtaxonomie aus.
Geltungsbereich: Die Verordnung betrifft Markteilnehmer, die nicht-finanzielle Berichte erstellen bzw. Finanzprodukte als ökologisch nachhaltige Investitionen anbieten.
Status: Der Bericht der Platform on Sustainable Finance wurde bis zum 6. September 2021 konsultiert. Ein finaler Bericht der Platform, der die Ergebnisse der Konsultation aufgreift, wird erwartet.
Erweiterung der Taxonomie um negative Wirtschaftsaktivitäten/harmful activities
Die EU-Kommission hat die Platform for Sustainable Finance um einen Vorschlag gebeten, wie die bisherige Taxonomie Transitionsbemühungen von Unternehmen besser abbilden kann. Die Platform schlägt eine neues Konzept mit vier Kategorien vor.
Geltungsbereich: Die Verordnung betrifft Markteilnehmer, die nicht-finanzielle Berichte erstellen bzw. Finanzprodukte als ökologisch nachhaltige Investitionen anbieten.
Status: Der finale Bericht der Platform on Sustainable Finance wird Ende 2021 erwartet.