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  1. Themen
  2. Sustainable Finance Heatmap
  3. Taxonomie

Taxonomie

Mit der EU-Taxonomie wurde ein Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten geschaffen. Bewertungskriterien zeigen auf, welche Aktivitäten zum Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel beitragen. Bis Ende 2021 sollen Kriterien für vier weitere EU-Umweltziele erarbeitet werden: nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen, Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Verschmutzung und Schutz von Ökosystem und Biodiversität.

Taxonomie Verordnung
Die Taxonomie definiert, was als nachhaltige wirtschaftliche Aktivität klassifiziert werden kann und ist Kerninstrument des EU-Aktionsplans „Sustainable Finance“. 

Geltungsbereich: Die Verordnung betrifft Markteilnehmer, die nicht-finanzielle Berichte erstellen bzw. Finanzprodukte als ökologisch nachhaltige Investitionen anbieten.  

Status: Seit Juli 2020 ist die Verordnung in Kraft getreten. Für die ersten beiden EU-Umweltziele ist sie zum 1. Januar 2022 und für die vier weiteren EU-Umweltziele vorr. ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden.

Delegated Act Klimaschutz und Klimawandelanpassung 
In sogenannten Level 2-Maßnahmen konkretisiert die europäische Kommission die Taxonomie-Ve rordnung mit technischen Bewertungskriterien für die ersten zwei EU-Umweltziele: Klimaschutz und Klimawandelanpassung. (Siehe auch: DK-Stellungnahme zum Delegated Act Klimaschutz)

Geltungsbereich: Die Verordnung betrifft Markteilnehmer, die nicht-finanzielle Berichte erstellen bzw. Finanzprodukte als ökologisch nachhaltige Investitionen anbieten. 

Status: Anwendung ab 1. Januar 2022.

Delegated Act vier weitere EU-Umweltziele 
In sogenannten Level 2 Maßnahmen konkretisiert die europäische Kommission die Taxonomie-Verordnung mit technischen Bewertungskriterien für weitere vier EU-Umweltziele:

  • Nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen,
  • Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft,
  • Vermeidung von Verschmutzung und 
  • Schutz von Ökosystemen und Biodiversität

Geltungsbereich: Die Verordnung betrifft Markteilnehmer, die nicht-finanzielle Berichte erstellen bzw. Finanzprodukte als ökologisch nachhaltige Investitionen anbieten. 

Status: Der Bericht mit Vorschlägen zu Bewertungskriterien für die EU-Umweltziele 3-6 seitens der Platform on Sustainable Finance liegt seit dem 3. Quartal 2021 vor. Eine EU-Konsultation ist vorgesehen. 

Sozialtaxonomie 
Die EU-Kommission hat ein Prüfmandat an die Platform for Sustainable Finance ausgegeben, die Erweiterung der grünen Taxonomie um eine soziale Taxonomie vorzunehmen. Das Konzept der Platform geht von einem multidimensionalen Modell für eine Sozialtaxonomie aus.  

Geltungsbereich: Die Verordnung betrifft Markteilnehmer, die nicht-finanzielle Berichte erstellen bzw. Finanzprodukte als ökologisch nachhaltige Investitionen anbieten.

Status: Der Bericht der Platform on Sustainable Finance wurde bis zum 6. September 2021 konsultiert. Ein finaler Bericht der Platform, der die Ergebnisse der Konsultation aufgreift, wird erwartet. 

Erweiterung der Taxonomie um negative Wirtschaftsaktivitäten/harmful activities 
Die EU-Kommission hat die Platform for Sustainable Finance um einen Vorschlag gebeten, wie die bisherige Taxonomie Transitionsbemühungen von Unternehmen besser abbilden kann. Die Platform schlägt eine neues Konzept mit vier Kategorien vor. 

Geltungsbereich: Die Verordnung betrifft Markteilnehmer, die nicht-finanzielle Berichte erstellen bzw. Finanzprodukte als ökologisch nachhaltige Investitionen anbieten. 

Status: Der finale Bericht der Platform on Sustainable Finance wird Ende 2021 erwartet.

Ihre Kontakte zum Thema Sustainable Finance im Bankenverband

Torsten Jäger

Torsten Jäger


Tel.: +49 30 1663 2160
torsten.jaeger@bdb.de
Ann-Ulrike Henning

Ann-Ulrike Henning


Tel.: +49 30 1663 1527
ann-ulrike.henning@bdb.de
Adrian Schwantes

Adrian Schwantes


Tel.: +49 30 1663 1550
adrian.schwantes@bdb.de
Aufsichtsrecht und ESG-Risiken

Aufsichtsrecht und ESG-Risiken

Es stehen Änderungen im Aufsichtsrecht und bei der Bewertung von ESG-Risiken an. Was genau geplant ist, zeigen wir hier.

Weitere Details
Aufsichtsrecht und ESG-Risiken
Nachhaltige Projekte

Nachhaltige Projekte

In den kommenden Jahre sind komplexe, nachhaltige Projekte durch den Gesetzgeber geplant. Hier finden Sie eine Übersicht.

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Nachhaltige Projekte
Pflichten institutioneller Anleger und Verwalter

Pflichten institutioneller Anleger und Verwalter

Auf institutionelle Anleger und Vermögensverwalter kommen mit Blick auf die Nachhaltigkeit von Geldanlagen neue Pflichten zu. Hier erfahren Sie mehr dazu.

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Nachhaltige Finanzberatung

Nachhaltige Finanzberatung

In der Finanzberatung soll das Thema Nachhaltigkeit verbindlich berücksichtigt werden. Ab wann dafür neue Regeln gelten sollen, erfahren Sie hier.

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Nachhaltigkeitsbenchmarks

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Woran bemisst sich die Nachhaltigkeit einer Geldanlage? Mehr über die dazu geplanten Regeln finden Sie hier.

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Nachhaltigkeit in Ratings

Nachhaltigkeit in Ratings

Wie das Thema Nachhaltigkeit in Zukunft stärker in Ratings berücksichtigt werden soll, erfahren Sie hier.

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Soziale und Governance Aspekte

Soziale und Governance Aspekte

Nicht nur Umweltverträglichkeit, auch andere Elemente spielen bei der Nachhaltigkeit von Geldanlagen eine Rolle. Hier erfahren Sie mehr darüber.

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Offenlegung und ESG-Berichterstattung

Offenlegung und Berichterstattung

Sustainable Finance erfordert mehr Transparenz in der Finanzwirtschaft. Wann neue Vorgaben auf sie zukommt, ist hier zu sehen.

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Standards und Kennzeichen

Standards und Kennzeichen

Hier geben wir Ihnen eine Übersicht, welche Standards und Kennzeichen der Gesetzgeber in den kommenden Jahren im Bereich Sustainable Finance schaffen möchte.

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Standards und Kennzeichen
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