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Was bedeutet der Brexit für Unternehmenskunden in Deutschland?

18.01.2021Artikel
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Was hat sich am Tag des Austritts für Bankkunden geändert?

Für die Unternehmenskunden einer privaten Bank, die ihren Sitz in Deutschland hat, hat der Brexit in aller Regel keine unmittelbaren Auswirkungen. Die Banken haben sich seit längerem gut vorbereitet. Auch für Kunden einer britischen Bank, die einen Sitz in Deutschland hat, ändert sich in der Regel nichts.

Was bedeutet der Brexit mittelfristig für die Unternehmensfinanzierung in Deutschland? 

Wir erwarten auch mittelfristig keine strukturellen Veränderungen in der Unternehmensfinanzierung in Deutschland. Schon vor dem Brexit haben die Unternehmen ihre Finanzierung ganz überwiegend mit den hier ansässigen Banken organisiert. Die breite Kreditversorgung bleibt gesichert.

Welche Folgen hat der Brexit für Geschäftsbeziehungen mit britischen Banken und Finanzdienstleistern, die heute nicht in Deutschland ansässig sind? 

Das Handelsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU enthält keine Regelungen für den gegenseitigen Marktzugang bei Finanzdienstleistungen. Die Europäische Kommission hat für einzelne als besonders relevant eingestufte Finanzbereiche Äquivalenzentscheidungen getroffen, um den künftigen Marktzugang zu regeln. Dies gilt für das Clearing sowie Zentralverwahrer (CSD). In anderen Bereichen ist dies aber nicht der Fall, wie insbesondere der Handelsplatzpflicht für Derivate (OTC und ETD) sowie den Umgang mit über nicht-anerkannte ETD-Handelsplätze abgeschlossene Geschäfte. Die weitere Zusammenarbeit auf regulatorischer und aufsichtstechnischer Ebene zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich soll noch bis März 2021 in einem Memorandum of Understanding festgelegt werden. Allerdings ist nur mit punktuellen Lösungen zu rechnen.

Banken haben sich gut darauf vorbereitet, dass das Vereinigte Königreich nun ein Drittstaat ist. Für Banken stand bei der Vorbereitung auf den Brexit die reibungslose Fortsetzung von Dienstleistungen für Kunden im Fokus. Wo erforderliche Lizenzen für Bankgeschäfte im Vereinigten Königreich noch nicht vorhanden waren, wurden sie erworben, um dort weiterhin präsent zu sein. Teilweise wurden Geschäftstätigkeiten in die EU verlagert. 

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Dr. Hendrik Hartenstein

Themengruppenleiter, Director

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