EU-Verbandsklagerichtlinie – Umsetzung in deutsches Recht

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  • Start: 18.04.2023 | 10:00 Uhr
  • Ende: 18.04.2023 | 12:00 Uhr
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Die zunehmende Standardisierung von Produkten und Dienstleistungen wirkt sich auch im Streitfall aus: Viele gleichartige Klagen belasten Gerichte ebenso wie Kläger und Beklagte.
 

Deutschland verfügt mit der Musterfeststellungsklage bereits über eine Klageform, die eine Bündelung mehrerer Einzelklagen ermöglicht. Der EU-Gesetzgeber strebt nun mit der EU-Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher eine EU-weite und inhaltlich weitergehende kollektive Rechtsschutzmöglichkeit für Verbraucher an.

 

Die Bundesregierung hat am 29. März 2023 ihren Entwurf für das deutsche Umsetzungsgesetz zu dieser Richtlinie vorgelegt. Diskutiert wird, ob der Entwurf den richtigen Ausgleich zwischen den Interessen von Verbrauchern und Unternehmen findet. Hierzu findet am 18. April 2023 eine Diskussionsveranstaltung mit Vertretern der Fraktionen im Deutschen Bundestag statt, an der Sie in unten eingebettetem Livestream auch digital teilnehmen können.

 

Vierzehn Wirtschaftsverbände haben zu dem vorhergehenden Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz Stellung genommen.
Diese Stellungnahme finden Sie hier.

 

Livestream - Was ist für ein faires Verfahren wichtig?
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