Presseinformation

Deutsche Kreditwirtschaft sieht weitere Regulierung von Echtzeitzahlungen kritisch

Bereits heute bieten nahezu alle Banken und Sparkassen in Deutschland, die Zahlungskonten führen, ihren Kunden Zahlungen mittels Echtzeitüberweisungen an

Thomas Schlüter
Thomas Schlüter

Die Europäische Kommission hat heute einen legislativen Vorschlag zu verschiedenen Facetten bei Echtzeitüber­weisungen vorgelegt. Unter anderem soll es in Zukunft eine gesetzliche Verpflichtung zum Angebot von Echtzeitüberweisungen geben, was zu Lasten der Standardüberweisung und weiterer Zahlungsformen geht. Die in der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) zusammengeschlossenen Verbände der Banken und Sparkassen sehen die vorliegenden Regulierungsvorschläge kritisch. Damit würde ein tiefgreifender und nicht sachgerechter Markteingriff sowohl bei Produktangeboten als auch bei etablierten Marktpreisbildungsmechanismen erfolgen. Aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft ist jedoch grundsätzlich kein Marktversagen zu erkennen, welches einen regulatorischen Eingriff rechtfertigt.

Bereits heute bieten nahezu alle Banken und Sparkassen in Deutschland, die Zahlungskonten führen, ihren Kunden Zahlungen mittels Echtzeitüberweisungen (sogenannte „Instant Payments“) an. Aktuell nehmen über 1.200 Banken und Sparkassen aus Deutschland an dem EU-weiten Verfahren teil. Die Echtzeitüberweisung ist bereits erfolgreich als ein neuer Standard neben der etablierten Standardüberweisung in einem marktgetriebenen Umsetzungsprozess etabliert und wird von den Kunden aktiv genutzt. Mit dieser durchgängigen Verbreitung gehören die deutschen Kreditinstitute zur Spitzengruppe in Europa.

Die Echtzeitüberweisungen werden sukzessive auch für Kunden in Deutschland immer attraktiver. Neben der einfachen Nutzung im Online-Banking oder in Banking-Apps ist die Echtzeit-Überweisung auch ein wichtiges Element, um Verbrauchern weitere Zahlungsformen anzubieten. Hierbei entsprechen diese Angebote den gewohnten und bekannten Kundenschutzniveaus bei Überweisungen.

Inwieweit nun die Vorschläge der Europäischen Kommission zu verschiedenen Facetten bei Echtzeitüberweisungen die bisherige marktgetriebene positive Entwicklung unterstützen wird, stellt die DK in Frage. Eine gesetzgeberische Bevorzugung von Echtzeitüberweisungen zu Lasten der Standardüberweisung oder weiterer Zahlungsformen läuft einmal mehr Gefahr, Fehlanreize entgegen den tatsächlichen Kundenbedürfnissen zu setzen. Produktanforderungen sollten sich marktgetrieben entwickeln und nicht durch den Gesetzgeber vorgegeben werden. Im Rahmen des nun begonnen Gesetzgebungsverfahrens müssen Gesichtspunkte wie etwa steigenden Kosten bei der Zahlungsabwicklung oder Betrugsrisiken genauer analysiert werden. Die DK wird sich in diesen Prozess aktiv einbringen. 

 

Ansprechpartner

Thomas Schlüter

Kontakt

Thomas Schlüter

Bereichsleiter Kommunikation

Das könnte Sie auch interessieren

Presseinformation

Private Altersvorsorge

Frühstartrente schafft zusammen mit der Altersvorsorgereform einen besseren Zugang zur kapitalgedeckten Vorsorge aller Altersklassen, jedoch mit Verbesserungsbedarf

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat heute ihre Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen für ein Gesetz zur Einführung einer Frühstartrente veröffentlicht. Darin begrüßt sie das Vorhaben ausdrücklich. Die Frühstartrente ergänzt das geplante Altersvorsorgedepot um ein Angebot für Kinder und Jugendliche und erleichtert den Einstieg in die kapitalgedeckte Altersvorsorge.

Presseinformation

Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Bankensektors

EU-Kommission setzt richtige Schwerpunkte, bleibt aber bei der Umsetzung zu vage

Die Europäische Kommission hat heute ihre Mitteilung zur Wettbewerbsfähigkeit des Bankensektors und des Binnenmarktes im Bankwesen veröffentlicht. Darin stellt sie die aus ihrer Sicht wesentlichen Handlungsfelder und Vorhaben für ein zukunftsorientiertes europäisches Bankensystem vor. Im ersten Quartal 2027 will die Europäische Kommission auf Grundlage ihrer Mitteilung legislative Vorschläge vorlegen.

Presseinformation

giroAPI erweitert Payment-Scheme um Standard für vorabautorisierte variable Zahlungen

Das Open-Finance-Scheme giroAPI erweitert sein Payment-Angebot um die neue Funktion „Zahlungen aus autorisiertem Budget“. Damit können Kundinnen und Kunden einem Zahlungsempfänger ein vorab festgelegtes, wiederkehrendes Budget zur Verfügung stellen, innerhalb dessen Zahlungen ohne erneute Einzelautorisierung ausgelöst werden können.