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Deutsche Kreditwirtschaft fordert politische Leitplanken für einen digitalen Euro

28.06.2023Presseinformation
Cornelia Schulz
Steffen Steudel
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Die EU-Kommission hat heute einen Legislativvorschlag zur Einführung eines digitalen Euros vorgelegt. Der digitale Euro soll demnach eine Reaktion auf die rückläufige Nutzung von Bargeld sein und auch im digitalen Zeitalter einen Zugang zu Zentralbankgeld für die Bevölkerung sicherstellen. Gleichzeitig soll ein Beitrag zur Sicherung der digitalen und währungspolitischen Unabhängigkeit Europas geleistet werden.

Die deutschen Banken und Sparkassen begrüßen einen digitalen Euro grundsätzlich. Als digitales Pendant zum bestehenden Bargeld kann die Einführung eines digitalen Euros dazu beitragen, die oben genannten Chancen zu realisieren. Gleichzeitig sind Fehlentscheidungen bei seiner Ausgestaltung mit erheblichen Risken und Kosten für die Europäische Wirtschaft verbunden. „Es ist von entscheidender Bedeutung, die Leitplanken für einen digitalen Euro auf der Basis eines politischen Prozesses sowie gesamtgesellschaftlicher Meinungsbildung zu setzen“, sagt Marija Kolak, Präsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) federführend für die Deutsche Kreditwirtschaft (DK). „Das Mandat der Europäischen Zentralbank und die konkrete Ausgestaltung eines digitalen Euros müssen transparent und demokratisch legitimiert sowie gesetzlich verankert werden“, so Kolak weiter. 

Die Europäische Kommission räumt der Europäischen Zentralbank (EZB) das Recht zum Aufbau eines umfangreichen, zentralen und kompetitiven Zahlungssystems ein, welches eine zentrale Preisfestlegung durch die EZB und den Zugriff auf privatwirtschaftliche Ressourcen beinhaltet. Die EZB sollte sich jedoch darauf beschränken, den digitalen Euro – wie auch heutiges Bargeld – als Zahlungsmittel und nicht als umfangreiches Zahlverfahren zu gestalten. 

Nur als bargeldgleiches Zahlungsmittel kann ein digitaler Euro als Grundlage für die Entwicklung innovativer europäischer Bezahllösungen dienen und dadurch Abhängigkeiten von nicht-europäischen Lösungen reduzieren. Es muss auf der bereits bestehenden Rollenverteilung zwischen Zentralbank und Privatwirtschaft aufgebaut werden: Die EZB gibt den digitalen Euro als sicheres Zahlungsmittel heraus. Banken und Sparkassen entwickeln auf dieser Basis Angebote, die auf Bedarfe von Wirtschaft und Gesellschaft zugeschnitten sind. Nur so können sich die Kernkompetenzen beider Seiten optimal ergänzen.

Fraglich ist, wie die EZB die Vorzüge des Euro-Bargelds, zum Beispiel Privatsphäre und Anonymität, mittels einer angedachten kontobasierten Version eines digitalen Euros in die digitale Welt übertragen will. Statt einer kontobasierten Version sollte die EZB einen digitalen Euro bargeldgleich ausgestalten. So wäre er online- und offline nutzbar und könnte unumkehrbare und verlässliche Anonymität „by design“ ermöglichen. So kann das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen gewonnen werden, welches ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die breite Nutzung eines digitalen Euros darstellt. 

Die Deutsche Kreditwirtschaft bewertet positiv, dass die mit der Einführung eines unlimitierten digitalen Euro verbundenen Risiken von der Kommission aufgegriffen wurden. Haltelimite sollen Einlagenabflüsse von Banken und Sparkassen begrenzen und so effektiv die damit verbundenen Risiken für die Finanzmarktstabilität und die Kreditvergabefähigkeit der Institute reduzieren. Nicht akzeptabel ist jedoch, dass die Kommission die Steuerung der Limite der EZB überlässt. Vielmehr müssen Limite das Ergebnis umfangreicher Analysen sein.

Die vorgeschlagene Qualifizierung des digitalen Euro als gesetzliches Zahlungsmittel mit Akzeptanzverpflichtung kann den Erfolg des digitalen Euro unterstützen. Eine derartige Vorgabe muss jedoch verhältnismäßig sein und die Vertragsfreiheit angemessen berücksichtigen. Zudem sind die wettbewerblichen Auswirkungen auf privatwirtschaftliche Angebote zu prüfen und die Grundsätze der Proportionalität einzuhalten. Eine verpflichtende Einführung des digitalen Euros darf keinesfalls zur Substituierung marktfähiger, innovativer Bezahllösungen der Privatwirtschaft führen.

Kolak weiter: „Der Euro ist der Anker für unser Wirtschafts- und Finanzsystem. Das Bargeld bleibt weiterhin wichtig. Ein Konsens zwischen Gesetzgeber, Zentralbanken und Kreditwirtschaft ist notwendig, um das vorhandene Vertrauen in den Euro zu stärken. Dies gilt auch für den digitalen Euro als neue Form des Zentralbankgelds.“ Zugleich gelte es, mit geeigneten Regeln zum Bargeld auch dessen Nutzung zukunftsfähig zu gestalten und ein konsistentes Gesamtbild zu ermöglichen.

Die Verbände der Deutschen Kreditwirtschaft stehen weiterhin für einen konstruktiven Dialog zur Verfügung, damit der digitale Euro ein Erfolg für Wirtschaft und Gesellschaft in Europa wird.