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NachhaltigkeitSustainable Finance

3 Fragen, 3 Antworten: ESG-Risikomanagement

29.04.2024Artikel
Adrian Neumann
Adrian Schwantes
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Was bedeutet ESG im Risikomanagement einer Bank?

Klima- und Umweltrisiken sind mehr und mehr auch in unserem Alltag spürbar. Nicht nur mit Klimastresstests stehen sie mittlerweile auch im Fokus der Bankenaufsicht. Insgesamt sind Nachhaltigkeitsrisiken aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder gute Unternehmensführung – in der englischen Übersetzung ESG – aus dem Risikomanagement der Banken nicht mehr wegzudenken. Denn eine wesentliche Aufgabe von Banken ist, Risiken zu messen und zu managen. ESG-Risiken sind hier keine Ausnahme.

  • ESG-Risiken können physische Risiken sein, wie etwa das Ahrtalhochwasser im Jahr 2021. So ein Extremwetterereignis kann verheerende Auswirkungen auf Menschen, Gebäude, Infrastruktur, aber auch auf Unternehmen, deren wirtschaftliche Lage und damit deren Finanzierung haben. 
     
  • ESG-Risiken umfassen zudem auch sogenannte transitorische Risiken, die für Unternehmen auf dem Weg zu einer emissionsneutralen Wirtschaft entstehen können. Ein Hebel, um klimaschädliche CO2-Emissionen in den Griff zu bekommen, ist diese zu verteuern. Das trifft vor allem Wirtschaftszweige, die viel Energie verbrauchen und viele Emissionen ausstoßen. Deren Geschäftsmodell kann dadurch unrentabel werden. Aber auch politische Vorgaben und geänderte Vorlieben der Verbraucherinnen und Verbraucher spielen eine Rolle. 

Herausfordernd für eine Bank dabei ist: der lange Zeithorizont, das Fehlen von Erfahrungen aus der Vergangenheit und die Verfügbarkeit und Qualität der Daten. 

Wie weit sind Banken mit der Integration von ESG in ihr Risikomanagement und wo steht die Regulierung? 

Banken arbeiten seit einigen Jahren mit Hochdruck daran, ESG-Risiken in ihr Risikomanagement und die Kreditvergabe zu integrieren. Auch die Anforderungen von Aufsichtsseite entwickeln sich immer weiter: Nachdem die deutsche Aufsicht und die Europäische Zentralbank bereits Anforderungen gestellt haben, wie Banken mit ESG-Risiken umgehen sollen, folgt nun die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA). Sie hat einen Entwurf für Leitlinien zum Management von ESG-Risiken veröffentlicht, zu dem bis zum 18. April 2024 Stellung genommen werden konnte und den sie bis Ende 2024 finalisieren will. 

Mit den Leitlinien werden zwei Ziele verfolgt: 

  • Zum einen geht es um die Integration von ESG-Faktoren in das Risikomanagement und die Kreditvergabe einer Bank, zum anderen um Pläne sowie Ziele, um Risiken aus dem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft und dem Klimawandel zu mindern. Die EBA sieht dies als Prozess und spricht generell noch von einer frühen Phase, in der sich die Banken wie auch die Aufsicht befinden. Das Ganze ist noch „work in progress“. 
    Dennoch geht die Leitlinie in einigen Punkten bereits deutlich ins Detail. So gibt sie konkrete Methoden und Prozesse vor, wodurch Innovationskraft und Methodenfreiheit eingeschränkt werden könnten. Zudem ist eine Bewertung der ESG-Risiken nicht nur kurz- und mittelfristig, sondern auch langfristig über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren erforderlich. Hier müssen Banken prüfen, inwieweit ESG-Risiken wesentlich sind. Hierfür unterstellt die EBA für bestimmte Sektoren, dass sie wesentlich einem transitorischem Risiko ausgesetzt sind. Ein Beispiel, wo das nicht funktioniert, ist der Energiesektor, in dem nicht zwischen den Risiken eines Solarparks und denen eines Kohlekraftwerks unterschieden wird. Durch diese Beweislastumkehr wird die Risikoprüfung ad-absurdum geführt. 
     
  • Eine weitere völlig neue und sehr umfangreiche Anforderung ist die Verpflichtung, konkrete ESG-Risikoziele festzulegen und einen aufsichtlichen (prudenziellen) Transitionplan zu erstellen. 

Was ist ein Transitionsplan und was fordert die EBA hier von den Banken?

Über einen Transitionsplan skizziert ein Unternehmen oder eine Bank, durch welche Maßnahmen es sicherstellen will, dass Geschäftsmodell und Strategie mit einer klimaneutralen Wirtschaft und den Klimazielen vereinbar sind. Bezugspunkt ist dabei oft das Ziel des Pariser Klimaabkommens, die Klimaerwärmung auf maximal 1,5°C zu beschränken. 

Die Erarbeitung solcher Transitionspläne wird neben den bankspezifischen EBA-Leitlinien zu ESG-Risiken durch das kommende europäische Sorgfaltspflichtengesetz - die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D) - vorgeschrieben. Die CS3D gilt für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und mehr als 450 Millionen Euro Umsatz. 

Unternehmen und Banken, die einen Transitionsplan haben, müssen über diesen im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) berichten. Damit erhalten Investoren und Öffentlichkeit Einblick in die Planungen und Maßnahmen der Unternehmen. Für Banken sind solche Pläne zunehmend auch im Kreditgeschäft wichtig. Sie helfen ihnen zu verstehen, wie ihre Kunden den Wandel der Wirtschaft mitgestalten.  

Die nun in den EBA-Leitlinien geforderten Transitionspläne weisen einen entscheidenden Unterschied auf: sie sind risikoorientiert, weswegen sie auch als prudenzielle Transitionspläne bezeichnet werden. Noch ist gar nicht richtig klar, wie diese Pläne inhaltlich konkret aussehen sollen. Legt man die EBA-Leitlinien zugrunde, beinhalten sie sowohl eine Darstellung der bankinternen Prozesse zur Identifikation, Messung und Steuerung von ESG-Risiken als auch Ziele zur Reduzierung von ESG-Risiken. Bei letzterem vermischen sich strategische und risikobezogene Aspekte. 

Wie Banken und Sparkassen im Moment auf die EBA-Leitlinien schauen, haben wir in der Stellungnahme der Deutschen Kreditwirtschaft vom 18. April 2024 dargelegt. 

Adrian Neumann
Adrian NeumannAssociate
Adrian Schwantes
Adrian SchwantesAssociate
Torsten Jäger
Torsten JägerThemengruppenleiter, Director
Dr. Kerstin Altendorf
Dr. Kerstin AltendorfPressesprecherin für Nachhaltigkeit im Finanzsystem, Volkswirtschaft und Kapitalmärkte