Nach der Hochzeit Finanzen ordnen: Sieben Punkte, die Ehepaare jetzt prüfen sollten
Mit der Hochzeit ändert sich finanziell mehr, als viele Paare vielleicht zunächst denken. Sie ist daher ein guter Anlass, die eigenen Finanzen neu zu ordnen.
Steuerklassen, Freistellungsaufträge, Versicherungen, Konten und Vollmachten sollten Sie jetzt gemeinsam prüfen. So vermeiden Sie möglicherweise doppelte Kosten, nutzen Vorteile und schaffen eine gute Grundlage für Ihren gemeinsamen Alltag.
1. Steuerklassen und Steuererklärung
Ehepaare und eingetragene Lebenspartner werden steuerlich meist gemeinsam betrachtet. Viele Paare haben zunächst die Steuerklassenkombination IV/IV. Sie passt meistens gut, wenn beide ähnlich viel verdienen.
Ein finanzieller Vorteil kann durch eine Zusammenveranlagung entstehen, bei der die Einkommen beider Partner zusammengerechnet werden. Im Wege des so genannten „Ehegatten-Splittings“ berechnet das Finanzamt dann aus dem Gesamteinkommen die gemeinsame Steuerschuld. Vor allem wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere, wirkt sich das für das Paar günstig aus.
Wichtig: Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird. Sie entscheidet aber nicht allein darüber, wie hoch die endgültige Steuerlast für das Jahr ist. Prüfen Sie daher, welche Kombination zu Ihnen passt.
Infrage kommen zum Beispiel:
• IV/IV - wenn beide ähnlich viel verdienen
• III/V - wenn eines der beiden Einkommen deutlich höher ist
• IV/IV mit Faktor - mindert die Lohnsteuer unter Berücksichtigung des Ehegattensplittings bereits bei der monatlichen Abrechnung und führt zu einer gerechteren Verteilung der Steuerlast
Welche Lösung am sinnvollsten ist, hängt von Ihrem Einkommen und Ihrer Lebenssituation ab. Das gilt besonders dann, wenn Sie mit Elterngeld, Arbeitslosengeld oder anderen Lohnersatzleistungen rechnen. Denn deren Höhe orientiert sich häufig am Nettogehalt.
2. Freistellungsauftrag
Wenn Sie Geld angelegt haben, sollten Sie auch Ihre Freistellungsaufträge prüfen. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner verdoppelt sich der Sparer Pauschbetrag auf 2.000 Euro pro Jahr.
Das lohnt sich vor allem, wenn ein Partner mehr Kapitalerträge hat als der andere. Der gemeinsame Freibetrag lässt sich dann passend aufteilen. So können Zinsen oder Dividenden bis zur Höhe des Pauschbetrags steuerfrei bleiben.
Wichtig ist, den Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank rechtzeitig anzupassen. Sonst wird unter Umständen unnötig Abgeltungsteuer einbehalten.
3. Schenkung und Erbschaft
Auch bei Schenkungen und Erbschaften ändert sich nach der Hochzeit einiges. Ehepartner haben deutlich höhere steuerliche Freibeträge als unverheiratete Paare.
Das kann wichtig werden, wenn Sie später vielleicht einmal Ihren Kindern Vermögen in Form von Geld, Wertpapieren oder einer Immobilie übertragen möchten. Auch wenn das Thema Vererbung für viele Paare zunächst weit weg erscheint, lohnt sich auch hier ein früher Blick darauf. Gerade bei größeren Vermögenswerten ist hinsichtlich der Fristen eine rechtzeitige Planung wichtig, um hohe Schenkungs- oder Erbschaftssteuern zu vermeiden.
4. Versicherungen
Für frisch Verheiratete lohnt sich ein Blick auf bestehende Versicherungen. Manche Verträge können zusammengelegt werden. In anderen Fällen reicht es, einen Vertrag zu erweitern. So lassen sich Doppelversicherungen vermeiden und Beiträge sparen.
Das betrifft zum Beispiel oft:
- Privathaftpflichtversicherung
- Hausratversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Auslandskrankenversicherung
Prüfen Sie außerdem, ob bei bestehenden Verträgen die Begünstigung angepasst werden sollte. Das ist vor allem bei Lebensversicherungen, privaten Rentenversicherungen oder Unfallversicherungen der Fall.
5. Gemeinschaftskonto
Viele verheiratete Paare entscheiden sich für ein Gemeinschaftskonto. Darüber können zum Beispiel gemeinsame Ausgaben wie Miete, Einkäufe oder Versicherungen laufen. Das schafft oft mehr Überblick im Alltag.
Meist handelt es sich dabei um ein sogenanntes Oder-Konto, bei welchem beide Kontoinhaber grundsätzlich allein über das Konto verfügen können.
Ob ein Gemeinschaftskonto zu Ihnen passt, hängt davon ab, wie Sie Ihre Finanzen organisieren möchten. Manche Paare nutzen nur ein gemeinsames Konto. Andere behalten ihre Einzelkonten bei und richten zusätzlich ein weiteres Konto für gemeinsame Finanzangelegenheiten ein.
6. Vollmachten
Ein Punkt wird oft übersehen: Ehepartner dürfen nicht automatisch alle Bankgeschäfte füreinander erledigen.
Wenn jeder sein eigenes Konto behält, sollten Sie deshalb rechtzeitig klären, was im Notfall gilt. Eine gegenseitige Konto- oder Depotvollmacht kann sehr sinnvoll sein. So kann der andere Partner bei Bedarf handeln.
Entsprechende Formulare erhalten Sie direkt bei Ihrer Bank.
7. Absicherung für die Familie
Mit dem Heiraten wachsen oft auch die gemeinsamen finanziellen Verpflichtungen. Das gilt besonders, wenn Kinder geplant sind oder eine größere Finanzierung ansteht. Ob in einem solchen Fall eine finanzielle Absicherung, zum Beispiel in Form einer Risikolebensversicherung sinnvoll ist, sollte überlegt werden. Sie kann helfen, den anderen Partner oder die Familie finanziell zu schützen, falls ein Einkommen wegfällt.
Wichtig ist auch die Vorsorge für den Krankheitsfall: Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, wer im Ernstfall rechtliche Entscheidungen für Sie treffen darf. So stellen Paare sicher, dass eine vertraute Person handeln kann. Dabei ist eine notarielle Beglaubigung nicht immer nötig. Für Bankgeschäfte kann sie aber notwendig sein. Fragen Sie dazu am besten bei Ihrer Bank nach.
Wenn Sie unsicher sind, welche Lösungen zu Ihnen passen, sprechen Sie mit Ihrer Bank oder lassen Sie sich steuerlich beraten.
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Vivien Rottka
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