Der IASB hat im März 2020 das Diskussionspapier „Business Combinations – Disclosures, Goodwill and Impairment“ (DP/2020/1) veröffentlicht. Darin werden mögliche Verbesserungen der Angaben zu Unternehmenszusammenschlüssen sowie gegebenenfalls weitreichende Änderungen der bestehenden Vorschriften zur Behandlung eines Goodwills thematisiert. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) spricht sich in ihrer Stellungnahme u.a. grundsätzlich für eine planmäßige Abschreibung des Goodwills aus.