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3. DK-Steuersymposium: Diskussion zu Herausforderungen der Steuerpolitik

19.01.2022Presseinformation
Thomas Schlüter
Stefan Marotzke
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Die neue Bundesregierung sollte das Unternehmenssteuerrecht investitionsfreundlicher gestalten. Außerdem sollten Anreize für private Investitionen in die Transformation zu mehr Nachhaltigkeit und Digitalisierung gesetzt werden. Das hat die Deutsche Kreditwirtschaft bei ihrem digitalen dritten Steuersymposium in Gesprächen mit Steuer- und Finanzpolitikern aus dem Bundestag gefordert. Dabei wurden die steuerpolitischen Herausforderungen der neuen Legislaturperiode diskutiert.

„Die digitale Transformation der Wirtschaft und die ökologische Erneuerung in unserem Land erfordern – neben öffentlichen Investitionen vor allem private Investitionen. Diese Investitionen müssen die Unternehmen aus ihren Erträgen finanzieren können“, so Dr. Karl-Peter Schackmann-Fallis, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV) in seiner Eröffnungsrede. Bessere und dauerhafte Verlustverrechnungsmöglichkeiten führten dazu, dass Liquidität früher für Investitionen zur Verfügung steht. Bessere Abschreibungsregelungen beschleunigten die Transformation und Digitalisierung von kleinen wie großen Unternehmen. Insofern seien die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen ein richtiger Schritt. Die Bundesregierung dürfe hier jedoch nicht stehen bleiben.

Die deutschen Banken und Sparkassen übernehmen im Steuerbereich zuverlässig eine ganze Reihe von wichtigen Aufgaben für die Finanzverwaltung unter Einsatz von IT und hohen Kosten. Steuererhebungserfahren wie die Abgeltungsteuer, die sich bewährt hätten, sollten nicht ohne Not über Bord geworfen werden, so Christoph Hild, Leiter Steuern beim DSGV. Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüße daher, dass die Abschaffung der Abgeltungsteuer kein Ziel der Regierungskoalition in dieser Legislaturperiode ist.

Andreas Krautscheid, Hauptgeschäftsführer und Mitglied des Vorstandes des Bundesverbandes deutscher Banken, verwies auf die steigende Anzahl von Anzeige- und Meldeverpflichtungen, die Kreditinstitute zu erfüllen haben und nennt beispielhaft das im Sommer 2021 verabschiedete Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer, das nun mit viel Aufwand umzusetzen ist. Anzeige- und Meldepflichten müssten mit Augenmaß diskutiert und falls erforderlich eingeführt werden. Dabei müsse auch ihre Wirkung auf den Standort Deutschland in Betracht gezogen werden, so Krautscheid.