Der IASB schlägt in dem Standardentwurf Veränderungen der Struktur und des Inhalts für die Hauptabschlussbestandteile vor. In ihrer Stellungnahme merkt Die Deutsche Kreditwirtschaft an, dass einige Überlegungen des IASB einer Überarbeitung bedürfen und unter Kosten-/Nutzen-Aspekten nicht zielführend sind.