Das Bundeskartellamt hat verkündet, dass es keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken gegen die nächste Ausbaustufe von giropay habe. Neben der Integration der girocard als weiterem Zugangsweg im Online-Bezahlverfahren giropay wird es auch Vereinfachungen bei der Nutzung für Kunden und Händler geben.
Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt die Entscheidung des Bundeskartellamts als einen wichtigen Schritt zur Stärkung der beiden kreditwirtschaftlichen Lösungen girocard und giropay. Nun ist der Weg frei, um mit der digitalen girocard künftig über die Marke giropay auch im Online-Handel flächendeckend bezahlen zu können.
Die girocard ist mit rund 100 Millionen ausgegebenen Karten zum Bezahlen die am stärksten verbreitete Debitkarte in Deutschland. Sie hat während der Pandemie dem kontaktlosen Bezahlen in Deutschland zum Durchbruch verholfen. Händler und Verbraucher schätzen seit Jahren die Vorteile, wie die steigenden Nutzungszahlen zeigen. Mit der Integration der digitalen girocard in das Bezahlverfahren giropay, bereichert ein modernes und alternatives deutsches Bezahlverfahren den Markt. Dies bedeute auch ein Stück nationale Unabhängigkeit im weltweiten Wettbewerb um Zahlungsdienste.
Die deutschen Banken und Sparkassen hatten 2021 begonnen, ihre Online-Bezahlverfahren paydirekt, giropay und Kwitt unter der Marke giropay (neu) schrittweise zusammenzuführen. Mit dem Online-Bezahlverfahren sollte auch das Girokonto als das Ankerprodukt für Zahlungen im Alltag weiter gestärkt werden.