Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) sieht die anstehenden Trilogverhandlungen zur Reform des Abwicklungs- und Einlagensicherungsrechts (CMDI-Review) als Chance, einen flexiblen und effizienten Rahmen für das Krisenmanagement von Banken zu schaffen, bürokratische Hürden abzubauen und damit die Leistungsfähigkeit der Kreditwirtschaft zu sichern. Im Sinne der Finanzstabilität könnte durch flexiblere Mandatsausgestaltung und die Reduktion administrativer Vorgaben eine echte Verbesserung des Status quo erreicht werden.
„Europa zieht seine Stärke aus Subsidiarität und Vielfalt. Unsere nationalen Systeme haben sich als wichtige Säule des Krisenmanagements von Banken bewährt. Diese muss gestärkt werden“, sagt Ulrich Reuter, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, der aktuelle Federführer der DK.
Die DK betont in dem Zusammenhang die Bedeutung eines breiten Mandats für einlagenbezogene Sicherungssysteme. Diese müssen die Möglichkeit haben, im Krisenfall zügig und flexibel zu agieren – von präventiven Maßnahmen zur Verhinderung einer Insolvenz, wie es heute bereits für Institutssicherungssysteme der Fall ist, bis hin zur Entschädigung oder alternativen Maßnahmen, wenn diese nicht abzuwenden ist.
Die aktuellen Vorschläge von EU-Kommission und EU-Parlament erschweren jedoch ein solches Handeln durch zahlreiche neue administrative Anforderungen, behördliche Prüfungs- und Genehmigungsvorbehalte sowie umfangreiche ergänzende Verwaltungsausführungen der Europäischen Behörde EBA.
Dies begrenzt nicht nur die Handlungsspielräume für die Sicherungssysteme, sondern schwächt durch die Abschaffung des Gläubigervorrangs gedeckter Einlagen deren finanzielle Solidität. Zudem werden Lasten aus der Bankenabwicklung in die Einlagensicherung verlagert.
Aus Sicht der DK hat die europäische Politik damit nicht die Zeichen der Zeit erkannt: „Statt administrativer Hürden braucht es Lösungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz des europäischen Finanzsystems. Das ist der politische Auftrag der Stunde“, betont Reuter. „Unternehmen brauchen starke Finanzierungspartner, um die dringend notwendigen Investitionen in Digitalisierung, Infrastruktur und eine CO2-neutrale Wirtschaft zu stemmen sowie das Wirtschaftswachstum anzukurbeln.” Die DK spricht sich daher gegen die umfassende Ausdehnung der Abwicklungsregeln auf kleine und mittlere Institute aus, da dies mit erheblichen regulatorischen Belastungen verbunden wäre, ohne Mehrwert für Verbraucher und Verbraucherinnen oder die Finanzstabilität. Praxiserprobte und leistungsfähige nationale Sicherungssysteme sowie bereits bestehende aufsichtliche Instrumente, wie die Frühinterventionsmaßnahmen und der Sanierungsplan, bieten schon heute einen ausreichenden Schutz. Eine Vermischung von Einlagensicherung und Bankenabwicklung sowie die Vergemeinschaftung nationaler Sicherungsmittel auf EU-Ebene lehnt die DK ab. Zudem ist es aus Sicht der DK essenziell, die Vorrangstellung der Sicherungssysteme in der Gläubigerhierarchie zu erhalten. Dies trägt zur Finanzierungssicherheit der Sicherungssysteme und zur Stärkung des Vertrauens der Sparer und Sparerinnen bei.
Deshalb appelliert die DK an die deutsche Bundesregierung, die Position des EU-Rats vom Juni 2024 zu unterstützen. Diese korrigiert viele Fehlentwicklungen, sollte jedoch noch stärker Bürokratie abbauen. Reuter: „In unruhigen Zeiten benötigen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen mehr denn je verlässliche Instituts- und Einlagensicherungssysteme. Dazu bedarf es eines gesetzlichen Rahmens, der den Akteuren die nötige Handlungsflexibilität bietet. In diesem Sinne muss der CMDI-Review genutzt werden.“