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DK begrüßt Experimentierklausel zur Kundenidentifizierung

11.06.2021Presseinformation
Stefan Marotzke
Cornelia Schulz
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Mit einer Experimentierklausel im Geldwäschegesetz (GWG) hat der Bundestag den Weg bereitet für die Akzeptanz von selbstsouveränen digitalen Identitäten bei Banken und Sparkassen. Die Änderung schafft die juristische Grundlage dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sich künftig bei Dienstleistungen der Kreditwirtschaft mit einer ID Wallet auf einem Smartphone ausweisen können. 

Für Kreditinstitute macht der deutsche Gesetzgeber den ersten Schritt für einen verlässlichen Rechtsrahmen für die Erprobung neuer Dienste. Hierbei ist wichtig, dass die noch zu detaillierenden Anforderungen eine sichere und marktgängige Lösung zulassen. Die Wiederverwendung von Identitätsdaten, die Banken und Sparkassen z. B. bei der Kontoeröffnung zuverlässig erhoben haben, kann die Verbreitung digitaler Identitäten und Nachweise zusätzlich beschleunigen.

Als erste Anwendung auf Grundlage des neuen Gesetzes plant die Kreditwirtschaft die Kontoeröffnung mit einer „Basis ID“. Die Daten in der „Basis ID“ stammen aus dem Personalausweis, werden per NFC in ein Smartphone übertragen und können dort dann dauerhaft über sogenannte „ID Wallets“ verwendet werden. 

Die Bundesregierung hatte in den letzten Monaten mit dem Projekt „Digitale Identitäten“ bereits erfolgreich erste Rahmenbedingungen gesetzt. Bereits im Mai 2021 war der erste Anwendungsfall zum Check-in in Hotels über die Basis ID und die ID-Wallet als Pilot live gegangen.

Die jetzt verabschiedete Gesetzesnovelle räumt heutige regulatorische Hindernisse aus dem Weg. Zukünftig ermöglicht sie der Kreditwirtschaft in Verbindung mit einer noch zu erstellenden Verordnung, den geschaffenen Rahmen für kundengerechte digitale Onboardingprozesse zu nutzen. Sie ist die jüngste Maßnahme in einer Reihe innovativer Aktivitäten, die von der Kreditwirtschaft frühzeitig unterstützt werden. Damit positionieren sich Banken und Sparkassen für den Aufbau eines Ökosystems Digitaler Identitäten. Bürgerinnen und Bürgern eröffnen sich nicht nur neue Möglichkeiten durch digitalisierte Prozesse, sie behalten über den von der Bundesregierung vorangetriebenen Ansatz selbst-souveräner Identitäten (SSI) die volle Kontrolle über ihre Daten und Identitäten. 

Die Europäische Union hat erst vor wenigen Tagen einen Vorschlag zur Anpassung der Regulierung von digitalen Identitäten veröffentlicht. Er unterstützt wesentliche Ideen der Bundesregierung und der sogenannten „Schaufensterprojekte für Digitale Identitäten“, bei denen die Kreditwirtschaft führend vertreten ist. Mit einer neuen eIDAS-Verordnung will die EU einen europäischen Rechtsrahmen für digitale Identitäten vorgeben. Für eine abschließende Bewertung durch die Deutsche Kreditwirtschaft ist es noch zu früh, da viele Details und Fragen noch tiefergehend analysiert werden müssen.

„Deutschland und auch die DK haben frühzeitig wichtige technische, gesellschaftliche und politische Trends erkannt und unterstützt und beweisen ihre Innovationskraft. Die Kreditwirtschaft kann aufgrund ihrer großen Erfahrung im sicheren Umgang mit Daten und ihren tagesrelevanten Angeboten eine Schlüsselposition bei der Entwicklung und Nutzung digitaler Identitäten einnehmen und deren Etablierung maßgeblich unterstützen“, so Dr. Joachim Schmalzl, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DSGV, diesjähriger Federführer der Deutschen Kreditwirtschaft (DK).