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DK begrüßt Gesetz zur Einführung elektronischer Wertpapiere

06.05.2021Presseinformation
Stefan Marotzke
Cornelia Schulz
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Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt die Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung elektronischer Wertpapiere (eWpG) heute im Bundestag. 

Für Schuldverschreibungen, Fondsanteile und Pfandbriefe muss zukünftig keine Papierurkunde mehr ausgestellt werden. Diese Wertpapiere können auch im elektronischen Register entstehen oder als Krypto-Wertpapiere auf Basis einer Blockchain begeben werden.

„Durch das Gesetz zur Einführung elektronischer Wertpapiere wird der Finanzplatz Deutschland fit gemacht für neue Technologien“, so Dr. Karl-Peter Schackmann-Fallis, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV), der im Jahr 2021 Federführer der Deutschen Kreditwirtschaft ist. Die Deutsche Kreditwirtschaft ist gut vorbereitet auf das Geschäft mit elektronischen Wertpapieren. Sie begleitet aktiv die Entwicklung von Krypto-Wertpapieren auf Blockchain-Basis. „Wenn die Technologie sich bewährt, sollte der Gesetzgeber in der nächsten Legislaturperiode mit einer grundlegenden Reform des Depotgesetzes die Modernisierung des Wertpapierrechts fortführen“, sagte Schackmann-Fallis für die Deutsche Kreditwirtschaft.