Die Schaffung eines Kryptomärkteaufsichtsgesetzes in Umsetzung der MiCA-Verordnung ist sinnvoll. Die Regelungen bezüglich der geplanten qualifizierten Kryptoverwahrung sollten jedoch eine bessere Abgrenzung zur MiCA-Verordnung gewährleisten. Das Verhältnis der Erlaubnistatbestände untereinander (qualifizierte Kryptoverwahrung nach KWG, Depotgeschäft und Kryptoverwahrung nach MiCA) sollte klarstellend aufgenommen werden.