Die Banken-Union gestalten, das Basel-III-Regelwerk in Europa verantwortungsbewusst umsetzen und die Behandlung notleidender Kredite an die aktuelle wirtschaftliche Situation anpassen– diese drei Forderungen lancieren der Verband der italienischen Banken (Associazione Bancaria Italiana, ABI) und die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) in einem gemeinsamen Positionspapier. Darin rufen sie die EU-Institutionen auf, den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie mit spürbaren regulatorischen Anpassungen entgegenzuwirken.
Angesichts der massiven Auswirkungen von Covid-19 auf die europäische Wirtschaft schlagen der italienische und die deutschen Bankenverbände ein Bündel von Maßnahmen vor, das kurz- oder mittelfristige Rückschläge in der Fähigkeit des europäischen Bankensektors zur Finanzierung der Realwirtschaft verhindern soll. Die Vorschläge betreffen vor allem die Vorgaben zum Krisenmanagement für Banken und die Rolle bewährter Einlagensicherungssysteme in den Mitgliedstaaten zur Sicherstellung der Finanzstabilität. Außerdem regen die Verbände eine ausgewogenere Umsetzung des Basel-III-Regelwerks in europäisches Recht sowie bei notleidenden Krediten (Non-Performing Loans, NPL) ein Vorgehen an, das prozyklische Effekte vermeidet.
„Das heutige europäische Aufsichtsregime wurde vor der Corona-Pandemie entwickelt, das wirtschaftliche Umfeld war ein komplett anderes als heute. Darum appellieren wir an die europäischen Institutionen, diese Regeln anzupassen und Ausnahmen oder ein vorübergehendes Aussetzen zu prüfen, um unerwünschte, prozyklische Effekte zu vermeiden“, sagte Giovanni Sabatini, General Manager des Verbands der italienischen Banken ABI.
„Für eine Weiterentwicklung des bestehenden Regelwerks der Bankenunion benötigt es keinen neuen institutionellen Rahmen. Stattdessen könnte eine Stärkung nationaler Einlagensicherungssysteme auch in der zweiten Säule der Bankenunion erhebliche Vorteile bringen“, so Karl-Peter Schackmann-Fallis, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), der in diesem Jahr Federführer der DK ist.
Die Regeln für das Krisenmanagement von Banken sollten die Grundsätze von Proportionalität und Subsidiarität berücksichtigen, betonen ABI und DK in ihrem Positionspapier. Analog zur einheitlichen europäischen Bankenaufsicht sollten auch die Regeln zum Krisenmanagement zweistufig aufgebaut sein: Bei Banken, die dem Europäischen Abwicklungsregime unterliegen, greift der gemeinsame Abwicklungsmechanismus, bei Banken unter nationaler Aufsicht agieren die nationalen Behörden nach gemeinsamen Regeln. In diesem Zusammenhang sollte, soweit erforderlich, das Insolvenzrecht für Banken harmonisiert und die Einlagensicherungssysteme auf Ebene der EU-Mitgliedstaaten gestärkt werden. Das würde die Bankenunion stärken, ohne in ihre bewährten Institutionen einzugreifen.
Für die Umsetzung des Basel-III-Pakets in der Europäischen Union regen ABI und DK angesichts der aktuellen Lage an, den legislativen Prozess in der EU vorübergehend auszusetzen, wenigstens bis die Auswirkungen der Gesundheitskrise auf die Realwirtschaft und den Finanzsektor gänzlich geklärt sind. Eine solche Maßnahme wäre doppelt nützlich: Zum einen könnten negative Reaktionen der Kapitalmärkte vermieden werden. Zum anderen ließe sich das Risiko vermeiden, dass eine übereilte Umsetzung von Basel III die Fähigkeit der Finanzwirtschaft zur Finanzierung von Unternehmen und privaten Haushalten beschränkt. Eine solche Einschränkung würde der Erholung der europäischen Wirtschaft im Wege stehen.
Die gegenwärtig geltenden Regeln zu notleidenden Krediten seien einst unter gänzlich anderen Umständen entstanden als heute, betonen ABI und DK, sie sollten deshalb im Licht der durch die Corona-Pandemie entstandenen Ausnahmesituation neu bewertet werden. In ihrem gemeinsamen Positionspapier schlagen die Verbände im Kapitel zu Non-Performing Loans unter anderem vor, für Kredite, die bis zum 26. April 2019 ausgereicht wurden, die Fristen für Zahlungen und die aufsichtsrechtlichen Anforderungen vorübergehend einzufrieren. Es sollte hier die Uhr für 24 Monate angehalten werden, um unerwünschte, den konjunkturellen Einbruch verschärfende Nebenwirkungen der gegenwärtigen Regulierung zu vermeiden.
Zusätzlich sollten für die Erwerber notleidender Kredite die Fristen gemäß der „NPL Backstop Regulation“ erst mit dem Erwerb der Kredite zu laufen beginnen. Weil in der Regel nach einem Erwerb von NPL-Portfolien deren Verwertung neu angegangen wird, ist es nicht nachvollziehbar, dass Erwerber schon für die Zeit geradestehen müssen, in der das Portfolio noch in der Verantwortung des ausreichenden Instituts lag.