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Ersetzung des dreimonatigen Schweizer Franken LIBOR

14.06.2021Stellungnahme
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Am 5. März 2021 hat die britische Financial Conduct Authority (FCA) die Einstellung der CHF-, GBP-, JPY-, EUR- sowie bestimmter USD LIBOR-Referenzzinssätze zum Ende des Jahres 2021 angekündigt. Die EU Kommission hat daraufhin ein Konsultationsverfahren initiiert und prüft nunmehr, ob die Tatbestandsvoraussetzung für die erstmalige Nutzung des gesetzlichen Ersetzungsmechanismus der Benchmark-Verordnung (in Bezug auf den CHF-LIBOR mit dreimonatiger Laufzeit) vorliegen. 


Die Deutsche Kreditwirtschaft hat sich am Konsultationsverfahren beteiligt und begrüßt ausdrücklich die Initiative der EU Kommission den 3-Monats CHF LIBOR durch die 3-Monats SARON Compounded Rate zzgl. eines Spreads in Höhe von 0,31 Basispunkten zu ersetzen. Gleichwohl sollte nach Auffassung der DK die EU-Kommission den Fokus auch auf andere Referenzwerte wie den USD LIBOR und EONIA legen. Zudem sollten alle Bestandsverträge von der Gesetzesfiktion erfasst werden, die bis zur Einstellungsankündigung der FCA vereinbart wurden. Darüber hinaus sollte das Spread Adjustment im Durchführungsrechtsakt selbst verankert werden.