Die Europäische Kommission hat die Durchführungsrechtsakte zur „EU Digital Identity Wallets“ zu den Aspekten Integrität und Kernfunktionen, Personenidentifizierungsdaten und elektronische Attributsbescheinigungen, Zu unterstützende Protokolle, Vertrauensrahmen und Schnittstellen, sowie zur Zertifizierung der Wallet zur Konsultation gestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft hat dazu detailliert Stellung genommen und insbesondere problematisiert, dass die „Implementing Acts“ nicht hinreichend konkret sind und besser mit dem einschlägigen Architecture and Reference Framework synchronisiert werden sollen.