Die DK begrüßt, dass der ”Draft Regulatory Technical Standards (RTS) on criteria for the identification of shadow banking entities under Article 394(4) of Regulation (EU) No 575/2013” (EBA/CP/2021/30) inhaltlich auf den bestehenden „EBA Guidelines on limits on exposures to shadow banking entities“ zur Säule II-Regulierung von Schattenbanken aufsetzt. Aus Konsistenzgründen ist es zwingend erforderlich, dass beide Regelwerke künftig auf eine gleichlautende Definition von „shadow banking entities“, gleichen Ausnahmen und einer einheitlichen Begriffsbestimmung für „credit intermediation activities“ bzw. „banking services and activities“ abstellen. Ggf. auch nur temporär bestehende Unterschiede lehnen wir strikt ab.