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Stellungnahme zu den Legislativvorschlägen der Europäischen Kommission vom 28. Juni 2023 zur Überarbeitung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie

26.10.2023Stellungnahme
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Die Europäische Kommission hat ihre Vorschläge zu den Gesetzesentwürfen für die Überarbeitung der zweiten EU-Zahlungsdiensterichtline (PSD2) am 28. Juni 2023 vorgelegt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt, dass dabei wesentliche Vorgaben der bisherigen Regelungen beibehalten werden. Damit sorgt die Europäische Kommission einerseits für Stabilität und Investitionssicherheit und schafft wesentliche Voraussetzungen für zukünftige Innovationen im Zahlungsverkehr. Jedoch wurden entgegen der Ankündigung, nur eine Weiterentwicklung des Zahlungsdiensterechts anzustreben, im Vergleich zu den bisherigen Regulierungstexten doch überraschend viele Änderungen im Detail vorgenommen. In Summe führen diese Änderungen zu einer höheren Komplexität und beinhalten potenziell ungewollte Wechselwirkungen. Die DK wird sich in den anstehenden Gesetzgebungsprozess auf europäischer und nationaler Ebene aktiv einbringen. In diesem Zusammenhang sind auch die Wechselwirkungen zu weiteren Gesetzesinitiativen zu bewerten.