In Ihrer Stellungnahme äußert sich die DK zu Inhalt, Methodik und Darstellung der Informationen, die von Nichtfinanzunternehmen und Finanzunternehmen gemäß Art. 8 der Taxonomie-Verordnung zum Umfang der mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten verbundenen Aktivitäten zu berichten sind. Die DK betrachtet die konsultierten Regelungen als sehr weitgehend. Angesichts der Detailtiefe erscheinen diese als zu komplex und nicht praktikabel. Die eingeräumten Übergangszeiträume werden begrüßt, jedoch wird noch weiterer Spielraum zur Unterstützung einer effizienten Umsetzung der Taxonomie-Verordnung gesehen.