Die Deutsche Kreditwirtschaft lehnt vor allem die im Lichte einer Verbesserung der Kapitalmarktunion beabsichtige Einführung eines Pre-Pack-Verfahrens sowie eines vereinfachten Liquidationsverfahrens für Kleinstunternehmen ab.
Ergänzt wurde das Korrekturbedürfnis der Begriffsbestimmungen des Artikel 2q.
Die Veröffentlichung der Stellungnahme vom 27. Februar 2023 zu dem Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission über die Harmonisierung des Insolvenzrechts zur Verbesserung der Kapitalmarktunion finden Sie hier.