Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt den anliegenden BMJ-Referentenentwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung des notariellen Rechtsverkehrs mit Verwaltungsbehörden, Gerichten und der Finanzverwaltung. In Zeiten der Digitalisierung ist es wichtig, unnötige Medienbrüche auch bei immobilienbezogenen Vertragsabschlussprozessen zu beseitigen.