Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) nimmt Stellung zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Grundlagen für eine effektive und konsequente strafrechtliche Verfolgung von Geldwäsche weiter gestärkt werden. Er setzt zugleich eine EU-Richtlinie um. Die DK kritisiert insbesondere den Wegfall des Vortatenkatalogs, mit der Folge, dass jede strafbare Handlung taugliche Geldwäschevortat wäre (sog. "all crime"-Ansatz).