Die Deutsche Kreditwirtschaft hat zu einer Konsultation der Europäische Zentralbank zur Neufassung der Verordnung (EU) Nr. 1071/2013 vom 24. September 2013 über die Bilanz des Sektors der monetären Finanzinstitute Stellung genommen. Die Neufassung der EZB-Verordnung macht eine Anpassung der Meldeanforderungen zu den bankstatistischen Erhebungen der Deutschen Bundesbank erforderlich. Allerdings ergibt sich bei einzelnen Punkten noch Präzisierungsbedarf. Auch sollte auf Bewertungskorrekturen für Derivate des Handelsbuches und die Einbeziehung nicht bilanzierungsfähiger „nasser Stücke“ in die bilanzstatistischen Meldungen verzichtet werden.