Die Deutsche Kreditwirtschaft hat den Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Wohnimmobiliendarlehensrisikoverordnung kommentiert. Die Festlegung von Beschränkungen im Rahmen der makroprudenziellen Aufsicht darf sich nur auf das Neugeschäft beziehen. Bei den Vorgaben zur Ermittlung sind die Besonderheiten des Kreditvergabeprozesses zur berücksichtigen.