Bereits im Juli 2024 hatte sich die Deutsche Kreditwirtschaft mit einer Stellungnahme zum ersten Referentenentwurf einer Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen für Intermediäre positioniert. Nachdem Ende November 2024 ein punktuell überarbeiteter Entwurf vom Bundesministerium der Justiz publiziert wurde, hat die Deutsche Kreditwirtschaft erneut von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Stellung zu den vorgenommen Änderungen zu nehmen.