Wasserzeichen
FinanzbildungWeltwirtschaftWettbewerb

EU wappnet sich für Wettbewerb gegen China

31.05.2022Artikel
Dr. Henrik Meyer
Julia Topar
background
hero

Der globale Wettbewerb zwischen Unternehmen trägt zu Innovationen und wirtschaftlichem Wachstum bei und ist damit unabdingbar für eine florierende Weltwirtschaft. Doch Wettbewerb ist nicht in jedem Fall gleichzusetzen mit „fairem Wettbewerb“. Immer häufiger sind Unternehmen Teil und Instrument einer Handels- bzw. Außenwirtschaftspolitik, mit der ein Staat strategische Ziele zu verwirklichen versucht, die über das rein wirtschaftliche hinausgehen können. Solche Unternehmen  bekommen nicht selten staatliche Unterstützung, wodurch sie gegenüber ihrer Konkurrenz aus anderen Ländern im Vorteil sind.

Diesem Problem hat sich nun die Europäische Union zugewandt und dabei vor allem chinesische Konzerne im Blick. Gegenwärtig befindet sich ein Entwurf auf dem Gesetzgebungswege, der der Europäischen Kommission die Möglichkeit gibt, großzügig subventionierte Unternehmen von großen öffentlichen Ausschreibungen auszuschließen oder ihnen Zukäufe in der EU zu verbieten. Das Gesetz würde eine Lücke schließen: Bisher können die Wettbewerbshüter der Kommission nur einschreiten, wenn EU-Unternehmen von ihren Regierungen subventioniert werden und so den Binnenmarkt verzerren. Auch kann die Behörde Strafzölle verhängen, wenn Hersteller auf anderen Kontinenten Beihilfen kassieren und ihre Waren daher zu Ramschpreisen in die EU exportieren. 

Keine Handhabe gibt es aber bislang dagegen, dass Konzerne in ihrer Heimat, zum Beispiel eben in China, subventioniert werden und sich dann in der EU an Ausschreibungen beteiligen oder bei Firmenübernahmen mitbieten. Dank der Unterstützung aus Peking können diese Konzerne sehr günstige Angebote einreichen oder bei Übernahmen höhere Preise als die Konkurrenz zahlen. Problematisch ist dies nicht zuletzt dann, wenn europäische Technologiefirmen gekauft werden, um auf diese Weise an das Know-how zu gelangen. 

Brüssel kann Zukäufe verbieten

Konkret sieht der Verordnungsentwurf vor, dass Konzerne Übernahmen zuvor von der Kommission billigen lassen müssen, wenn sie binnen drei Jahren insgesamt 50 Millionen Euro Subventionen von Nicht-EU-Regierungen kassiert haben. Zudem müssen Bieter bei großen staatlichen Ausschreibungen die Brüsseler Behörde über solche Beihilfen informieren. Nach Abwägung von Vor- und Nachteilen kann die Kommission Gegenmaßnahmen verhängen – bis hin zu einem Verbot des Zukaufs oder der Teilnahme an der Ausschreibung. Unklar ist noch, ab welchen Schwellenwerten Geschäfte gemeldet werden müssen. Doch unabhängig davon soll die Kommission jederzeit von sich aus tätig werden können, sollte sie den fairen Wettbewerb in Gefahr sehen – selbst wenn die Schwellenwerte für Ausschreibungen oder Unternehmensübernahmen nicht erreicht werden.

Drängen auf gegenseitigen Marktzutritt

Diese Regelung ist nicht das einzige Gesetz, mit dem sich die EU gegen dubiose Praktiken Chinas wappnen will. Erst im März einigten sich Parlament und Ministerrat auf eine Verordnung, die es der Kommission erlaubt, Konzerne von staatlichen Ausschreibungen auszusperren, wenn deren Heimatland EU-Firmen nicht ähnlich guten Zugang gewährt. Hintergrund: Während die europäischen öffentlichen Beschaffungsmärkte im Allgemeinen für den internationalen Wettbewerb offen sind, beschränken Drittländer häufig den Zugang zu ihren eigenen Ausschreibungen, um heimische Unternehmen zu begünstigen.

Europäische Unternehmen beklagen seit Langem, in China nicht zum Zuge zu kommen – jetzt kann die EU Peking drohen, es chinesischen Anbietern mit gleicher Münze heimzuzahlen, falls sich das Land nicht öffnet. 

Aufgabe der Kommission ist es nun, festzustellen, ob Drittländer EU-Unternehmen fairen Zugang zu ihren öffentlichen Ausschreibungen gewähren. Wird ihnen in einem Land kein gleichberechtigter Zugang gewährt, kann die EU Sanktionen gegen Unternehmen aus diesem Land verhängen. Dies kann zum Beispiel bedeuten, dass Angebote aus diesem Land bis zu 100 Prozent teurer angesehen werden als der tatsächlich angebotene Preis. Damit soll Druck auf Länder wie China ausgeübt werden, ihre Märkte zu öffnen.

Gegensanktionen bei ungerechtfertigten Strafen

Und damit nicht genug: Im Dezember präsentierte die Kommission einen Gesetzentwurf, der es Brüssel ermöglicht, schnell Gegensanktionen einzuführen, wenn eine Wirtschaftsmacht ungerechtfertigte Strafen gegen einen EU-Staat verhängt. Ein Beispiel ist wieder China, das Litauen einen Handelsboykott auferlegt hat.