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Hersteller von Plastikprodukten sollen für Müllentsorgung zahlen

14.11.2022Artikel
Julia Topar
Dr. Henrik Meyer
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Die Kommunen werden künftig nicht mehr allein für die Kosten der Müllbeseitigung in Parks und Straßen aufkommen müssen, Hersteller von Produkten aus Einwegplastik sollen daran beteiligt werden. Dabei geht es konkret um Zigarettenkippen, Flaschen, To-go-Becher, Feuchttücher, Luftballons und Einmalessensbehälter, die häufig achtlos weggeschmissen werden und an Straßenrändern, in Parks oder in Wäldern landen. Ein entsprechendes Gesetz, mit dem eine jährliche Abgabe für die betroffenen Unternehmen eingeführt wird, hat das Bundeskabinett im November auf den Weg gebracht. 

Die Abgabe wird von 2025 an erhoben und in einen neuen „Einwegkunststofffonds“ fließen, der ersten Schätzungen zufolge bis zu 450 Millionen Euro im Jahr einnehmen wird – sofern die Plastikmengen in den kommenden zwei Jahren nicht reduziert werden. Bisher müssen die Kommunen für die Müllentsorgung rund 700 Millionen Euro im Jahr aufbringen. Das Geld aus dem Fonds können die Kommunen zur Deckung von Kosten für die Abfallbeseitigung sowie für „Sensibilisierungsmaßnahmen“ beantragen. Je mehr Plastik die Hersteller auf den Markt bringen, desto mehr müssen sie zahlen.

Ziel: Minimierung der Einwegverpackungen

Das Gesetz, das auf einer europäischen Richtlinie beruht, ist ein weiteres Element im Bemühen der Bundesregierung, Einmalverpackungen zu minimieren. Seit Beginn des Jahres gilt eine Pfandpflicht auf sämtliche Getränkeflaschen aus Einwegkunststoff und Dosen. Für Milch wird diese von 2024 an eingeführt. Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen für unterwegs oder To-go-Getränke verkaufen, sind zudem von 2023 an verpflichtet, ihre Produkte auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Diese dürfen nicht teurer sein als die Produkte, die in Wegwerfbechern angeboten werden, aber den Händlern ist es erlaubt, die Mehrwegverpackungen gegen ein Pfandgeld abzugeben.

Verschiedene Wirtschaftsverbände plädieren dafür, dass die betroffenen Branchen die Kostenfrage unter sich regeln. Bereits im März 2021 haben sieben Wirtschaftsverbände einen detaillierten Vorschlag für eine privatwirtschaftliche Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung vorgelegt.