Musterbedingungen für Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals
9. November 2021 - Mit Schreiben vom 4. November 2021 hat das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder zur steuerlichen Behandlung der vom Bundesverband deutscher Banken e.V. und Hengeler Mueller, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, entworfenen Musterbedingungen für Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals nach Art. 51 ff. CRR Stellung genommen. Die Musterbedingungen wurden für Anleihen mit Herabschreibungs- und Heraufschreibungsmechanismus (Typ A) und für Anleihen mit bedingter Pflichtwandlung in Instrumente des harten Kernkapitals (Typ B) entworfen.