- Die besonderen TLTRO-III-Vergünstigungen sind an die Kreditvergabe gekoppelt. Derzeit ist unklar, welche Konditionen den Banken tatsächlich gewährt werden.
- Die besonders günstigen Konditionen sind bis Juni 2022 begrenzt. Die Negativzinsbelastung gibt es hingegen schon seit Mitte 2014, und ein Ende der Negativzinspolitik ist nicht in Sicht.
- Die Belastungen durch Negativzinsen und die möglichen Entlastungen durch TLTROs sind sehr ungleich verteilt. Gerade Banken mit einem soliden Einlagegeschäft werden belastet.
Die „schlichte“ Verrechnung …
Aktuell wird häufig argumentiert, dass die Negativzinsbelastungen der Banken im Euroraum durch die besonderen Zinskonditionen für die Langfristtender (TLTRO-III) kompensiert beziehungsweise sogar überkompensiert werden. Mit der deutlichen Verbesserung der TLTRO-III-Konditionen im April 2020 können die europäischen Banken im besten Fall Zentralbankliquidität zum Zins von -1 % erhalten.
Multipliziert man diese Zinsprämie mit dem TLTRO-III-Volumen, ergibt sich, Stand Ende März 2021, für die Banken im Euroraum eine auf ein Jahr hochgerechnete Vergünstigung von gut 20 Mrd. €. Die Belastungen aus dem negativen Einlagezins von derzeit rund 14 Mrd. € p. a. würden damit überkompensiert.
… kann aus mehreren Gründen nicht überzeugen
Bei einer sorgfältigen Betrachtung ist diese einfache „Verrechnung“ sachlich aber nicht gerechtfertigt und verdeckt wichtige Aspekte in der Diskussion über die Effekte der Negativzinspolitik.
(1) Tatsächliche Vergünstigung unsicher
Die Vergünstigungen bei den Langfristtendern sind an Konditionen gebunden. So müssen die Banken ihr Kreditvolumen über bestimmte Zeiträume hinweg mindestens konstant halten (siehe Übersicht „Verzinsungsvarianten in der Sonderzinsperiode“). Gerade in der gegenwärtig sehr schwierigen gesamtwirtschaftlichen Lage mit einer sehr schwachen Investitionstätigkeit der Unternehmen ist für die Banken im Euroraum noch nicht absehbar, ob sie die Zentralbankliquidität tatsächlich zu dem besonders günstigen Zins von -1 % erhalten.