Ombudsmann-Verfahrensordnung
Stand: 1. Januar 2015
Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe
Der Bundesverband deutscher Banken (Bankenverband) hat für die ihm angeschlossenen Banken ein Schlichtungsverfahren zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Banken und Kunden geschaffen. Der Bankenverband hält eine Liste derjenigen Banken bereit, die an dem Verfahren teilnehmen.
Das Streitbeilegungsverfahren wird nach der Verfahrensordnung des Ombudsmanns der privaten Banken durchgeführt, die auf Anfrage auch in Textform übermittelt wird.
Diese Verfahrensordnung betrifft nur Fälle, die bis 31. Januar 2017 eingereicht wurden. Die aktuelle Verfahrensordnung finden Sie hier.