Fördermöglichkeiten

Privat fürs Alter vorzusorgen, wird vom Staat gefördert: Wer auf einen Teil seines Einkommens zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge verzichtet, muss darauf (gegenwärtig) keine Steuern und Abgaben entrichten (diese werden bei Auszahlung der Rente fällig – Entgeltumwandlung/nachgelagerte Besteuerung). Im Rahmen der Riester-Förderung gibt es staatliche Zulagen zu den privaten Vorsorgeanstrengungen.

Sachinformationen und methodisch-didaktische Hinweise

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