Stellenanzeigen vom Schwarzen Brett












Klicke die Stellenanzeigen an, die Lisa (15 Jahre) annehmen darf. Lisa ist nicht mehr vollzeitschulpflichtig.
Ob deine Auswahl richtig ist, findest du heraus, indem du auf prüfen klickst.
Lisa ist 15 Jahre alt und vollzeitschulpflichtig. Wähle durch mehrfaches Anklicken der Kästen die Begründung aus, weshalb Lisa den jeweiligen übrig gebliebenen Job nicht annehmen darf.
13 bis 14 Jahre:
Du bist im Sinne des Gesetzes ein „Kind“ und darfst nicht arbeiten.
Ab 15 Jahren:
Wenn du noch vollzeitschulpflichtig bist,
dann gelten für dich weiterhin die Regelungen für Kinder.
Wenn du nicht mehr vollzeitschulpflichtig bist, giltst du als „Jugendlicher“
und darfst nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden
wöchentlich beschäftigt werden.
Regeln und Ausnahmen
Es gibt im Jugendarbeitsschutzgesetz genaue Regeln für die Arbeitszeit und die
Beschäftigungsart. Und es gibt auch viele Ausnahmen z. B. in den Ferien, in der Landwirtschaft,
in Bäckereien und Konditoreien, im Schaustellergewerbe und in Gaststätten.
Wenn du dich genauer informieren möchtest, kannst du in der aktuell gültigen Fassung des
Jugendarbeitsschutzgesetzes recherchieren.
Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend
Du hast alles richtig gemacht und nur die Stellenanzeigen ausgewählt, die Lisa annehmen darf.
Weiter geht‘s mit Aufgabe 2!
Du hast alles richtig gemacht.
Du hast die Übung noch nicht vollständig richtig bearbeitet.
Überarbeite bzw. ergänze deine Auswahl und prüfe erneut.
Weiter geht’s!
Konzeption, Realisation, Grafik: Hagemann & Partner Bildungsmedien Verlagsges. mbH; Texte: MIC gGmbH, Hagemann Bildungsmedien; Figuren: YAEZ GmbH; Grafik: Freepik (freepik)
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