Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Musters für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen, vorgelegt. Durch das Gesetz sollen die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs aus dem Urteil zu dem sog. Kaskaden-Verweis (EuGH, Urt. v. 26.3.2020 – C-66/19) umgesetzt werden. Die DK hat insbesondere zu den Gestaltungshinweisen und der Umsetzungsfrist Stellung genommen.