Die BaFin hat den Entwurf eines Besonderen Teils für Kreditinstitute der Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz konsultiert. Dazu hat die DK heute mit anliegenden Dokumenten Stellung genommen.
Die BaFin hat den Entwurf eines Besonderen Teils für Kreditinstitute der Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz konsultiert. Dazu hat die DK heute mit anliegenden Dokumenten Stellung genommen.