Steuerliche Behandlung von Genussrechten
Der Bankenverband hat sich gemeinsam mit anderen Wirtschaftsverbänden in einer erneuten Eingabe bei den Steuerabteilungsleitern der obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern für eine zumindest übergangsweise Beibehaltung der bisherigen steuerlichen Behandlung von Genussrechtskapital ausgesprochen.