Nach Ansicht der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) herrscht nach wie vor Intransparenz bei der Berechnung der sogenannten Bankenabgabe, die zur Finanzierung des Single Resolution Fund dient. Um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, plädiert die DK dafür, die kommenden Bescheide für das Jahr 2021 bis zur Klärung der Frage der Berechnungsmethode durch den Europäischen Gerichtshof als vorläufig einzustufen. Zudem wird aus Sicht der DK das für die Konsultation gewählte Format der Komplexität und Bedeutung des Themas für die europäischen Banken nicht gerecht.