Wasserzeichen
AußenhandelWettbewerbHandelspolitik

Positionspapier: Maßnahmen in der Außenhandelsfinanzierung nach Corona

29.06.2020Positionspapier
background
hero

Inhalt

1. Zusammenfassung

2. Forderungen an die Bundesregierung

3. Fazit

1. Zusammenfassung

Die Stimmung unter den deutschen Exporteuren befindet sich im freien Fall: So sind die vom ifo-Institut abgefragten Exporterwartungen der deutschen Industrie von plus 0,9 Punkte Anfang dieses Jahres auf minus 50 Punkte Ende April und damit auf den niedrigsten jemals gemessenen Wert abgestürzt. Die Erwartungen reflektierten damit bereits den dramatischen Rückgang des Außenhandels. Ende April 2020 sind im Vergleich zum Vorjahresmonat die deutschen Exporte um 31 Prozent regelrecht eingebrochen. Im Mai 2020 hat sich die Stimmung unter den deutschen Exportunternehmen zwar wieder etwas erholt, die Exporterwartungen liegen Ende Mai aber immer noch bei minus 26,9 Punkten. Die Wahrscheinlichkeit einer kräftigen wirtschaftlichen Erholung ist gegenwärtig gering und wird voraussichtlich erst mit der Aussicht auf eine medizinische Lösung der Pandemie (Impfstoff) wieder steigen. Da nur wenige Volkswirtschaften der tiefen Rezession eine ausreichende fiskalpolitische Handlungsfähigkeit entgegensetzen können, werden internationale Nachfrage und Investitionsbereitschaft lange hinter dem Trend von vor der Corona-Pandemie zurückbleiben. Es wird ohnehin dauern, bis die internationalen Lieferketten wieder anlaufen, weil nicht alle Länder gleichermaßen gut aus dem Krisenmodus herausfinden werden.

Um die deutsche Exportwirtschaft wieder aus der Krise und auf einen stabilen Pfad führen zu können, brauchen unsere exportorientierten Unternehmen genauso wie die exportfinanzierenden Banken mehr Planungssicherheit und verbesserte Voraussetzungen. Die Bundesregierung hat in diesem Zusammenhang die wichtige Bedeutung des Instrumentariums bundesgedeckter Exportgarantien für die deutsche Wirtschaft erkannt und in einem ersten Schritt die Hermes-Deckungen im Kurzfristgeschäft auch auf marktfähige Risiken erweitert, darüber hinaus den „Afrika-CIRR“ eingeführt und mit der Sonderinitiative für Erneuerbare Energien verbesserte Bedingungen für die Exportfinanzierungen einer deutschen Schlüsseltechnologie auf den Weg gebracht. Allen Beteiligten ist klar: Durch Exportgarantien kann die Wirtschaft umfassend und effektiv unterstützt werden.

Mit diesem Papier regt der Bankenverband weitere Maßnahmen an, durch die die Schlagkraft des erfolgreichen Deckungsinstrumentariums von Euler Hermes für Exportkredite in der akuten Wirtschaftslage erhöht werden kann. Hierzu bittet der Bankenverband die Bundesregierung und Euler Hermes,

  • mit den Banken gemeinsam Anforderungen an die Risikotragfähigkeitsprüfung zu erarbeiten, die dem aktuellen Umfeld Rechnung tragen und eine krisenbedingte Risikoüberzeichnung vermeiden;
     
  • das Deckungsinstrumentarium auf kriseninduzierte Zusatzkosten der Exportfinanzierung, bspw. infolge von Umstrukturierung oder Risikoabsicherungen, zu erweitern;
 
  • in Zeiten knapper Liquidität auf zusätzliche Entgelte bei Restrukturierungen bzw. temporär auf erhöhte Entgelte bei Risikoverschlechterungen hinsichtlich Neugeschäft zu verzichten.

Darüber hinaus hat der Bankenverband Vorschläge entwickelt, wie die Rahmenbedingungen für die deutsche Außenwirtschaft insgesamt verbessert werden können. Hierzu zählen zum einen Verbesserungen bei dem KfW-Refinanzierungsprogramm. Zum anderen spielen auch wettbewerbspolitische Überlegungen eine Rolle, um die deutsche Exportwirtschaft bei einem Anziehen der internationalen Wirtschaftsaktivitäten in eine gute Startposition zu bringen. Gerade Deutschland sollte die Prinzipien einer auch global regelbasierten Wirtschaftsordnung sowie eines internationalen Level-Playing-Fields verteidigen. Dazu gehört aber auch, maßgebliche Kriterien und regulatorische Vorgaben für die Exportfinanzierung in Ausgewogenheit mit strategischen Interessen der deutschen Außenwirtschaft zu bringen.

Daher wird die Bundesregierung gebeten, bei den regulatorischen Rahmenbedingungen neben der Stabilität auch die Leistungsfähigkeit der Exportfinanzierung in den Blick zu nehmen. Hierzu zählt sowohl ein marktfähiger Umgang mit Non-Performing Loans als auch die Konsistenz der Deckungspolitik von Euler Hermes mit den Refinanzierungsbedingungen der KfW. 

Weiter soll die Exportfinanzierung in die Lage versetzt werden, Projekte im strategischen Interesse Deutschlands gesichert zu finanzieren. Hierzu zählt zum einen, Instrumente wie den ungebundenen Finanzkredit flexibler nutzen zu können. Zum anderen brauchen die Banken verlässliche Rahmenbedingungen, um ein steigendes Engagement der Exportwirtschaft in bestehende oder neue Zielmärkte begleiten zu können.

2. Forderungen an die Bundesregierung

Die Corona-Pandemie hinterlässt auf den für die deutschen Unternehmen zentralen Export-märkten tiefe Spuren. Die OECD prognostiziert im Juni 2020 für dieses Jahr einen Einbruch des globalen BIP je nach Szenario um bis zu 7,6 Prozent und für die wichtigen Exportmärkte USA, Lateinamerika, Südafrika einen Einbruch der Wirtschaftsleistung zwischen sieben bis zehn Prozent. Für die Schwellenländer Asiens erwartet die OECD entgegen ersten Schätzungen ebenfalls einen Rückgang des lokalen BIP um fünf bis sieben Prozent; mit minus 2,6 bis minus 3,7 Prozent sieht die OECD für China ein noch verhältnismäßig glimpfliches Schrumpfen seiner Wirtschaftskraft voraus. Der ökonomische Handlungsdruck für die Bundesregierung ist daher groß. Nach der Krise dürfte sich Deutschland in einem Wettbewerb mit Wirtschaftssystemen wiederfinden, die stärker auf staatliche Subventionen, Marktabschottung, Interventionen und subventionierte Finanzierungen setzen. Die deutsche Exportwirtschaft muss daher nicht nur in die Lage versetzt werden, beim Anziehen der internationalen Wirtschaftsaktivitäten von einer guten Startposition aus den globalen Wettbewerb wieder aufnehmen zu können. Die Außenwirtschaftsförderung muss sich auch eine stärker wettbewerbspolitische Sichtweise zu Eigen machen.

Vor diesem Hintergrund sollten die bestehenden, erfolgreichen Instrumente der Exportfinanzierung gestärkt und entsprechend adjustiert werden. Hierauf liegt der Fokus der Empfehlungen; Aspekte zur Verbesserung der eher kurzfristig ausgerichteten Handelsfinanzierung sind nicht Gegenstand dieses Papiers, werden aber grundsätzlich begrüßt.

Darüber hinausgehend sehen die privaten Banken die Notwendigkeit, dass die Bundesregierung ihre Außenwirtschaftspolitik konsequent an ihren strategisch gesetzten wirtschaftspolitischen Zielen ausrichtet.

Weiter greift der Bankenverband die aktuellen Diskussionen auf OECD- und G20-Ebene zu veränderten Rahmenbedingungen für die Außenwirtschaft und die entsprechenden Empfehlungen an die Bundesregierung auf.

Nicht zuletzt hat die Corona-Krise die Schlüsselrolle der Banken für die Finanzierung der Wirtschaft sehr deutlich gemacht. Vor diesem Hintergrund müssen bei regulatorischen Vorhaben stets Finanzmarktstabilität und Leistungsfähigkeit des Bankensektors in Balance gehalten werden. Von leistungsfähigen Banken profitiert vor allem die Exportwirtschaft, die Motor des deutschen Wirtschaftswachstums ist.

 

1) Instrumente der deutschen Exportfinanzierung stärken

Der Export ist ein wesentlicher Motor für die Wachstumsdynamik in Deutschland. Der Außenwirtschaft und ihrer Finanzierung kommen daher eine große Rolle bei der Stärkung der Wirtschaftskraft zu. Umso mehr müssen jetzt Hindernisse für die Exportfinanzierung aus dem Weg geräumt und das erfolgreiche Deckungsinstrumentarium von Euler Hermes für Export-kredite gestärkt und verbessert werden.

Hierzu schlägt der Bankenverband folgende Maßnahmen vor:

  • Die ökonomischen Unsicherheiten werden auch über die wirtschaftliche Erholungsphase hinauswirken. Damit in Zeiten der erhöhten Risikoaversion Projekte nicht bereits im Vorfeld scheitern, sollten die Anforderungen von Euler Hermes flexibler ausgestaltet werden. Dazu zählt auch, ein gemeinsames Verständnis hinsichtlich der Anforderungen und Kriterien an eine Risikotragfähigkeitsprüfung zu erarbeiten, die den zu erwartenden krisenbedingten negativen Auswirkungen auf die Kreditnehmerbilanzen Rechnung trägt. Hier könnten die Prozesse analog zu denen der KfW-Sonderprogramme angewandt werden. Weiter empfehlen wir, sich bei den Bewertungen ökonomischer Kennzahlen an das Vorkrisen-Szenario per Stand 31. Dezember 2019 zu orientieren. Die Regel des Bundes ist bisher, Halbjahreskennzahlen heranzuziehen. Diese sind aktuell verzerrt und damit nicht repräsentativ. Hiervon bleibt unberührt, dass die Banken auch weiterhin die nach dem Gesetz und nach Vorgaben des Bundes maßgebliche Sorgfaltspflicht einhalten und eine Risikoprüfung des Unternehmens sowie eine Bewertung auf Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells vornehmen.
  • In Zeiten knapper Liquidität sollte temporär auf erhöhte Entgelte von Euler Hermes infolge krisenbedingt gestiegener Risikoprofile von Neuengagements und infolge vereinbarter Tilgungsstreckungen verzichtet werden.
  • In diesem Kontext ist es nur folgerichtig, die Deckung von Euler Hermes hinsichtlich umzustrukturierender Engagements auch auf Prolongationszinsen auszudehnen und auch hier auf ein zusätzliches Entgelt zu verzichten.
  • Das Deckungsinstrumentarium von Euler Hermes sollte auf die Absicherung von Zins- und Währungsrisiken sowie auf die damit im Zusammenhang stehenden eventuellen Breakage Costs übertragen werden. Da ausländische ECAs einen solchen Deckungsschutz anbieten, würde mit diesem Schritt die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie in der Krise direkt gestärkt. Darüber hinaus werden Unsicherheiten hinsichtlich der weiteren ökonomischen Entwicklungen über die akute Krise hinaus anhalten und in steigenden Zinsspreads bzw. Fremdwährungskosten zum Ausdruck kommen. Diese nachlaufenden Auswirkungen der Corona-Krise gilt es daher ebenso abzusichern.
  • Neben den Anforderungen an das Deckungsinstrumentarium sollte auch das KfW-Programm zur Refinanzierung bundesgedeckter Exportkredite verbessert werden. Hierzu hat der BdB der KfW bereits ein Positionspapier zukommen lassen. Von zentraler Bedeutung ist hierin u.a., dass die KfW von ihren Mindestzinsvorgaben abrückt und stattdessen einen marktkonformen Zinssatz für das Refinanzierungsprogramm vorgibt. Durch den Einsatz von KfW-Mitteln sollte bereits die wettbewerbsneutrale Möglichkeit gegeben sein, Anforderungen an den Mindestzinssatz zu erfüllen und strategische Finanzierungen nicht an den internationalen Wettbewerb zu verlieren.

2) Außenwirtschaftsförderung strategisch denken

Die Bundesregierung hat 2016 Impulse für ein koordiniertes außenwirtschaftspolitisches Vorgehen bei Projekten gesetzt, die von strategischem Interesse für die Bundesrepublik sind, und in ihrer „Industriestrategie 2030“ obendrein die industriepolitische Bedeutung der Exportwirtschaft anerkannt. Da mit Beginn der Recovery-Phase ein verschärfter internationaler Wettbewerb um industriepolitisch motivierte Projekte in Fahrt kommen dürfte, muss es Ziel der Regierung sein, die Strategien anhand der neuen globalen Gegebenheiten weiterzuentwickeln, zumal sich die Kriterien für „strategische industriepolitische Relevanz“ infolge der Corona-Krise verändert haben. Künftig wird es beispielsweise nicht mehr auf die reine Größe ankommen. Aus diesem Grund erscheint das ursprünglich formulierte Ziel einer Projektgröße von fünf Milliarden Euro zu hoch, um Instrumente der Exportstrategie konkret einsetzen zu können. Vielmehr sollten die übergeordneten Interessen der Bundesregierung für eine regelbasierte Außenwirtschaft in den Vordergrund treten. In diesem Sinne können Projekte der Exportwirtschaft unabhängig von ihrer Größe im Interesse der Bundesregierung liegen. In einem weiteren Schritt müssen daher die bestehenden Außenwirtschaftsförderinstrumente besser aufgestellt werden, damit sie künftig breiter eingesetzt werden können. Ein wesentliches Instrument könnte dabei sein, dass künftig strategische Vorhaben, die bisher gegebenenfalls nicht ECA-deckungsfähig waren, für UFK-Garantien geöffnet werden.

Die Geschäftsbanken wollen ihren Beitrag leisten, Projekte von strategischer Relevanz für die deutsche Industrie zu begleiten. Hierzu müssen die Banken allerdings auch in die Lage versetzt werden können, weshalb der Bankenverband die Bundesregierung bittet, im Sinne einer strategischen Außenwirtschaftspolitik:

  • ihre Exportstrategie von 2016 mit konkreten und für mehr Fälle anwendbaren Eckpunkten, insbesondere unabhängig von der Projektgröße, auszugestalten;
  • darzulegen, wie eine strategische Relevanz – von Seiten der Bundesregierung oder aber auch von dem Unternehmen selbst – definiert werden soll. Für die finanzierenden Banken sind Kriterien maßgeblich, die einerseits eindeutig nachvollziehbar und damit belastbar für Investitionsentscheidungen sind. Andererseits dürfen Vorgaben nicht zu eng und müssen hinreichend offen gefasst sein, um sich dynamischen Entwicklungen anpassen zu können. Aus Sicht der Außenwirtschaftsfinanzierung sind vor allem jene Projekte von strategischer Bedeutung, mit denen:
    • eine nachhaltige Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft verbunden ist,
    • Absatzmärkte gesichert werden und
    • die Versorgungssicherheit auch in Deutschland sichergestellt wird;
  • den maximal deckungsfähigen Finanzierungsanteil eines Ungebundenen Finanzkredites (UFK) näher am Wert des Vorhabens (bisher ein kleinerer Teil des Wertes der kumulierten Rohstofflieferungen über die Kreditlaufzeit) auszuweiten sowie
  • die Garantien für Ungebundene Finanzkredite auf Vorhaben mit strategischer Relevanz auszudehnen. Hierdurch könnte die deutsche Exportwirtschaft nicht zuletzt auch einen Beitrag für Wirtschaftsmaßnahmen mit übergeordneten Interessen leisten.

3) Internationale Anforderungen an Exportfinanzierung verbessern

3.1.) Erbringen eines OECD-konformen Eigenanteils

Die OECD-Leitlinien sehen vor, dass ein Anteil von 15 Prozent des Auftragswertes durch Eigenmittel des Investors oder durch kommerzielle Finanzierung einer Bank bestritten wird. Gerade nach Überwinden der Corona-Krise werden in der Exportwirtschaft diese Mittel – sofern nicht über Banken finanziert – kaum zur Verfügung stehen: Die Unternehmen werden nach Durchschreiten der Krise voraussichtlich nur noch im beschränkten Maße Liquidität zur Verfügung haben, die sie dann vorrangig für das Wiederanfahren ihrer Geschäftsaktivitäten benötigen. Zudem wird mit einem Wiederanziehen der ökonomischen Aktivitäten die Risikoaversion hoch bleiben, weshalb Investoren den oben genannten Eigenanteil gegebenenfalls auch nicht lokal refinanzieren können. Folglich ist zu erwarten, dass gerade im Exportsektor Transaktionen, die für das Anlaufen der gesamten deutschen Wirtschaft wichtig wären, ausbleiben.

Die Bundesregierung ist daher aufgerufen, das Deckungsinstrument auf die Deckung der Finanzierung von An- bzw. Zwischenzahlungen im Rahmen eines Frontings durch die ECA zu erweitern. Ziel sollte sein, dass durch die Einbindung einer privaten Rückversicherungslösung der geforderte Eigenanteil von 15 Prozent konform zu den OECD-Bedingungen erbracht werden kann, und somit die Finanzierung ECA-deckungsfähig zu machen. Als positives Beispiel verweisen wir auf die Deckungspraxis der Export Development Canada (EDC).

3.2.) Level Playing Field erreichen – OECD-Konsensus reformieren

Mit Unterstützung der nationalen Banken- und Wirtschaftsverbände haben im November 2019 die Europäische Bankenvereinigung (EBF), die Internationale Handelskamme (ICC) und der Wirtschaftsausschuss bei der OECD (OECD-BIAC) Verbesserungsvorschläge für eine Modernisierung des OECD-Konsensus über öffentlich unterstützte Exportkredite vorgelegt. Der OECD-Konsensus ist Grundlage, um weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen sicherzustellen. Die Folgen der Corona-Pandemie haben nunmehr die Dringlichkeit erhöht, Empfehlungen zur Reform des OECD-Arrangements ambitioniert anzugehen und umzusetzen.

Der Bankenverband bittet daher die Bundesregierung, sich den Empfehlungen der internationalen Wirtschaftsverbände EBF, ICC und OECD-BIAC anzuschließen und als vordringliche Maßnahme den Anteil der im OECD-Konsens vorgesehenen Lokalen Kosten von 30 auf 50 Prozent zu erhöhen.

4) G20-Entscheidung zur „Debt Service Suspension“ klarstellen

Die Weltbankgruppe hat ihre finanzielle Unterstützung für die ärmsten Länder (sog. IDA-Länder) erhöht, um sie in die Lage zu versetzen, die Corona-Krise zu überwinden. Hierzu stellt die Weltbank für die kommenden 15 Monate bis zu 160 Milliarden US-Dollar (USD) bereit, von denen 50 Milliarden USD entweder in Form von Zuschüssen oder zu stark vergünstigten Bedingungen von der IDA, dem Fonds der Weltbank für die ärmsten Länder, bereitgestellt werden.

Weiter hat die G20 unter dem Vorsitz von Saudi-Arabien zusammen mit der Entschuldungsinitiative „Club de Paris“ Anfang Mai 2020 eine Initiative zur Aussetzung des Schuldendienstes (DSSI) für die IDA-Länder gestartet und fordert Gläubiger auf, die Schuldenrückzahlungen für die ärmsten Länder auf Antrag einzufrieren. Die Auslandsschulden in DSSI-fähigen Ländern übersteigen 750 Milliarden USD, davon entfallen 510 Milliarden USD auf langfristige Auslandsschulden des öffentlichen Sektors. Die DSSI-berechtigten Länder müssen im Jahr 2020 Auslandsschulden in Höhe von rund 140 Milliarden USD bedienen.

Das „Institute of Internationale Finance (IIF)“ hat die DSSI aufgegriffen und ein Positionspapier entwickelt, auf dessen Basis private Gläubiger den IDA-berechtigten Ländern auf Antrag freiwillig einen Schuldentilgungsaufschub für einen bestimmten Zeitraum gewähren – ähnlich dem, was von den offiziellen Institutionen angekündigt wurde. Durch die Zusammenarbeit mit den offiziellen Institutionen können private Gläubiger dazu beitragen, Mittel für die dringende fiskalische Unterstützung der ärmsten Länder freizusetzen, die diese zur Bekämpfung von COVID-19 dringend benötigen.

Der Bankenverband sieht Klarstellungsbedarf sowohl hinsichtlich des Geltungsumfangs als auch der Modalitäten eines solchen Schuldentilgungsaufschubs. Zum einen bestehen Unsicherheiten, welche Finanzierungsarten hiervon betroffen sind. Insbesondere hinsichtlich der ECA-gedeckten Finanzierungen gibt es widersprüchliche Aussagen. Deshalb bitten wir die Bundesregierung um Klarstellung, dass die ECA-gedeckten Exportkredite vom Geltungsumfang der Initiative ausgeschlossen bleiben. Zum anderen ist unklar, wie das Prinzip der Neutralität im Barwert (NPV) umgesetzt werden kann und welche Auswirkungen ein solcher Aufschub auf bankinterne Ratings und regulatorische Kapitalanforderungen hat. Die Bundesregierung wird daher gebeten, sich für klare Bedingungen und eindeutige Definitionen einzusetzen.

5) Afrika-Initiative mit Leben füllen

Der überwiegende Teil der IDA-Länder liegt in Afrika. Gleichzeitig bieten afrikanische Staaten das Potential, nach einem Auslaufen der weltweiten Einschränkungen zum Chancen-Kontinent für die deutsche Wirtschaft zu werden. Es sollten daher die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass im Rahmen einer tatsächlichen wirtschaftlichen Zusammenarbeit der Außenhandel mit afrikanischen Staaten weiter mit Leben gefüllt wird und an Fahrt gewinnen kann.

Wettbewerbspolitische Entscheidungen werden nicht zuletzt auch in Afrika strategisch getroffen.

Der Preiswettbewerb von Marktmitbewerbern außerhalb Europas, die im Rahmen der Krise versuchen, ihre Marktposition auszubauen, ist offensichtlich. Hier seien exemplarisch die stetig steigenden Investitionen und Finanzierungen chinesischer Akteure erwähnt. Seit Längerem und ungebrochen engagieren sich auch supranationale Institutionen in privatwirtschaftlichen und vor allem großen Projekten. Damit werden nicht nur private und ECA-gedeckte Finanzierungen verdrängt. Dieses Verhalten raubt der deutschen Exportwirtschaft zudem die Möglichkeit, sich in den afrikanischen Zielmärkten zu positionieren. Insgesamt führen die beschriebenen Einflüsse zu Verzerrungen im Wettbewerb, die es Geschäftsbanken erschweren, ihrem Auftrag – der mittel- bis langfristigen Finanzierung von Investitionsvorhaben – nachzukommen. Ziel der Bundesregierung sollte daher sein, deutsche Exporteure – nicht nur, aber insbesondere – in Afrika bestmöglich im internationalen Wettbewerb gegen ausländische Mitbewerber zu unterstützen. Nicht vergessen werden sollte, dass die deutsche Außenwirtschaft einen maß geblichen Beitrag dazu leisten kann, eine regelbasierte Wirtschaftsordnung auch in Afrika zu etablieren.

Der Bankenverband regt gegenüber der Bundesregierung und Euler Hermes an, Lösungen zu entwickeln, mit denen das Deckungsinstrumentarium des Bundes flexibilisiert und breiter anwendbar gemacht werden kann. Die Bundesregierung wird daher gebeten, historisch gewachsene Anforderungen, die sich im Laufe der Zeit zu Marktzugangshindernisse entwickelt haben, zu vereinfachen bzw. abzuschaffen:

  • Neben klaren Bedingungen für das Aussetzen des Schuldendienstes berechtigter Staaten in Afrika (vgl. Punkt 4) sollten Hindernisse zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit afrikanischen Staaten aufgelöst werden. So sollten der Selbstbehalt für alle afrikanischen Staaten einheitlich auf fünf Prozent gesenkt und Deckungserleichterungen für Sammeldeckungen erreicht werden.
  • Darüber hinaus sollte künftig auf das obligatorische Erfordernis, zusätzlich dingliche Sicherheiten für Transaktionen mit staatlichen Kreditnehmern zu vereinbaren, verzichtet werden. Allzu oft können die nationalen Finanzministerien die Sicherheiten nicht leisten, weshalb das Erfordernis kaum durchsetzbar ist und Geschäfte daran scheitern.

Die privaten Banken begrüßen und unterstützen die Initiativen der Bundesregierung für weiteres wirtschaftliches Engagement auf dem afrikanischen Kontinent. Neben entwicklungspolitischen Kriterien sollte auch die Wettbewerbsfähigkeit einer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten deutschen Exportwirtschaft Maßstab sein.

6) Nachhaltigkeit in der Außenwirtschaft konsistent gestalten

Das deutsche Wirtschaftsmodell orientiert sich seit Gründung der Bundesrepublik erfolgreich an Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft. Dieses Ordnungsmodell berücksichtigt seit jeher wirtschaftliche und nachhaltige Aspekte. Nationale Leitlinien für die deutsche Außenwirtschaftspolitik greifen dieses Prinzip auf, die Exportförderung folgt insbesondere dem Ziel, verbesserte Lebensbedingungen in den Volkswirtschaften der Handelspartner zu ermöglichen. Daher ist mit der wirtschaftlichen Erholung nach der Corona-Pandemie auf eine Ausgewogenheit von wirtschaftlichen und nachhaltigen Aspekte zu achten.

Für die Exportfinanzierung mit langfristigen Exportkrediten von teilweise mehr als 18 Jahren ist die Verlässlichkeit von Standards über die Laufzeit eines Exportkredites hinweg sicherzustellen. So müssen beispielsweise die mit Vertragsabschluss gültigen Vorgaben an Sustainable Finance auch über die Kreditlaufzeit maßgeblich und verlässlich bleiben.

Der Bankenverband unterstützt Initiativen der Bundesregierung zu Sustainable Finance. Wichtig hierbei ist, dass die Stakeholder eingebunden werden – so wie es in der langfristigen Außenhandelsfinanzierung hinsichtlich staatlicher Exportförderungsinstrumente üblich ist. Es bedarf vor allem der Konsistenz der Deckungspolitik von Euler Hermes mit den politischen Parametern im Kontext von Sustainable Finance. Um der Exportwirtschaft Planungssicherheit über den Horizont der Investitionen hinweg geben zu können, kommt es maßgeblich darauf an, Förderbedingungen der Exportfinanzierungen kongruent mit weiteren Kriterien, die sich auch aber nicht ausschließlich aus Klima- oder Nachhaltigkeitsaspekten ergeben, zu gestalten. Das gilt insbesondere für eine Anwendung des KfW-Refinanzierungsprogramms bundesgedeckter Exportkredite im Gleichklang zu den Förderbedingungen des Hermes-Deckungsinstruments.

7) Rahmenbedingungen wettbewerbsfähig gestalten

7.1.) Keine Zusatzlasten aus Regulierungsanforderungen

Das hohe Regulierungsniveau hat unmittelbare Auswirkungen auf die Finanzierung der Wirtschaft und des Außenhandels. Durch erhöhte regulatorische Anforderungen in den letzten Jahren werden komplexe Transaktionen zunehmend unwirtschaftlich. Erhöhte Anforderungen an das Risikomanagement im Außenhandelsgeschäft bestehen unabhängig vom jeweiligen Finanzierungsvolumen. Daraus ergibt sich, dass kleinvolumige Engagements, die sogenannten Small Tickets, aus Bankenperspektive inzwischen eher unwirtschaftlich geworden sind. Hinzu kommt, dass selbst bei Bereitschaft zur Kreditvergabe kleine und mittlere Unternehmen durch die Hermes-Dokumentationsanforderungen stark belastet werden.

Der Bankenverband hatte bereits vor der Krise Vorschläge unterbreitet, wie die Exportfinanzierung kosteneffizienter gestaltet werden sollte. Gerade im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld werden diese Vorschläge umso relevanter. Regulierungs- und Dokumentationsanforderungen dürfen nicht die Wirtschaftlichkeit von Exportfinanzierungen belasten.

7.2.) Marktfähiger Umgang mit Non-Performing Loans

Europäische Vorgaben zum Aufsichtsrecht sowie zu Eigenkapitalanforderungen sehen für ECA-gedeckte Exportkredite vor, diese ab dem achten Jahr bereits dann als notleidend einzustufen und mit Eigenkapital zu unterlegen, wenn das Darlehen nach 90 Tagen nicht bedient wurde. Das Kriterium des Ausfalls setzt beim Kreditnehmer an und nimmt die Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default, PD) in den Fokus. Dieses Kriterium auf einen bundesgedeckten Exportkredit zu übertragen, ergibt allerdings keinen Sinn. Der von Euler-Hermes gedeckte Exportkredit ist selbst beim Ausfalls des Kreditnehmers besichert und für die Exportfinanzierung nicht als notleidend zu bewerten. Daher greift auch die Privilegierung von Exportkrediten über lediglich sieben Jahre zu kurz.

Darüber hinaus ist die unreflektiert auf Exportkredite übertragene Ausfalldefinition (90 Tages-frist des Nicht-Bedienens einer Forderung) nicht nachvollziehbar. Mit Auslaufen der Corona-Krise werden die weltweiten wirtschaftlichen Aktivitäten in den Exportmärkten zu unterschiedlichen Phasen und mit voraussichtlich unterschiedlicher Belastbarkeit anlaufen. In dieser Phase wäre es widersinnig, bei bundesgedeckten Exportkrediten die Ausfallkriterien und Ausfalldefinitionen des Prudential Backstop anzuwenden; die dringend erforderliche Liquidität würde direkt für Rückstellungen im harten Kernkapital CET 1 abgezogen werden.

Der Bankenverband unterstützt daher die weitreichenden Initiativen auf europäischer (EBF) und internationaler Ebene (ICC), für (ECA-) bzw. bundesgedeckte Exportkredite eine Ausnahmeregelung in den aufsichtlichen Erwartungen der EZB sowie in der Kapitalanforderungsverordnung (CRR) zu erreichen:

  • Die Anwendung von Artikel 47c CRR auf Exportkredite sollte in der Krisen- und Erholungsphase ausgesetzt werden. Diese Phase dürfte bis Ende des Jahre 2023 andauern.
  • Grundsätzlich sollten Exportkredite, die von staatlichen bzw. offiziell anerkannten Exportkreditversicherungen gedeckt sind, gänzlich von der Anwendung der Aufsichts- und Eigen-kapitalvorschriften ausgeklammert bzw. über die gesamte Laufzeit der gedeckten Forderung privilegiert werden.
  • Sofern es bei einer unveränderten Anwendung der europarechtlichen Vorschriften bleibt, ist im hierdurch ausgelösten Entschädigungsfall auf eine Wahlfreiheit der Entschädigungsleistung zu achten. Die exportfinanzierenden Banken haben mit Vertragsabschluss in einem Tilgungsprofil festgelegt, wie im Entschädigungsfall die Leistungen zu erbringen sind. In der Regel werden die Entschädigungszahlungen in Halbjahresraten geleistet, dem liegt das ursprüngliche Tilgungsprofil zugrunde.
  • Weder die CRR, noch die Auslegungen des Baseler Ausschusses (BIS) sehen Einschränkungen in der Administration im Entschädigungsfall vor. Der Bankenverband bittet daher die Bundesregierung, bei Euler Hermes die Voraussetzungen zu schaffen, ein Wahlrecht für die finanzierenden Banken bezüglich der Entschädigungszahlungen bei als notleidend definierten Exportkrediten einzuräumen. Sollten Entschädigungszahlungen entgegen des ursprünglich vereinbarten Tilgungsprofils geleistet werden müssen und hierdurch sogenannte Zinsschadenskosten (Breakage Costs) entstehen, sollten auch diese unverändert dem Deckungsinstrument von Euler Hermes unterliegen können.

7.3.) Krise als Chance für Digitalisierung im Außenhandel nutzen

Es ist zu erwarten, dass Prozesse und Wertschöpfungsketten infolge der weltweiten Pandemie noch einmal neu geordnet werden und sich die Veränderungen in der Güterherstellung zusammen mit dem technologischen Wandel nochmals beschleunigen. Für das Deckungsinstrumentarium ist daher ein wichtiger Ansatzpunkt, Prozesskosten zu minimieren und Prozesse – insbesondere für Anforderungen an die Kundenidentifizierung (KYC) und Geldwäschevermeidung (AML) – zu vereinfachen, zu standardisieren und letztendlich zu digitalisieren.

Der Bankenverband appelliert an die Bundesregierung und an Euler Hermes, das Potential neuer, innovativer Technologien voll entfalten zu lassen. Die Exportwirtschaft muss in eine gute Ausgangslage gelangen, um beim Neustart aus der globalen Rezession erfolgreich in einem dann verschärften Wettbewerb bestehen zu können. Daher sollten jetzt die Voraussetzungen geschaffen werden, mithilfe der Digitalisierung und speziell der Distributed Ledger Technologie das Außenhandelsgeschäft deutlich zu vereinfachen und zu beschleunigen. Mit Hilfe digitaler Lösungen können Finanzierungsmöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen gestärkt und das wichtige Instrument der Hermesdeckung breiter von Exportunternehmen genutzt werden.

 

3. Fazit

Die Banken stehen als verlässlicher Finanzierungspartner an der Seite der Unternehmen in Deutschland. Letztendlich ist die erfolgreiche deutsche Wirtschaft auf starke Banken angewiesen. Mit den Vorschlägen möchte der Bankenverband einen Beitrag leisten, wie die Rolle der privaten Banken auch im schwierigen Umfeld der Corona-Pandemie gestärkt wird, damit die deutsche Exportfinanzierung zugunsten der Unternehmen zukunftsfest bleiben kann. Hierzu möchten die privaten Banken mit der Politik Lösungen entwickeln und umsetzen, um anstehende Veränderungen gemeinsam anzugehen.

Wasserzeichen

Ansprechpartner

background
background