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Deutsche KreditwirtschaftTaxonomieNachhaltigkeit

Konsultation der ESAs zur Offenlegungsverordnung

08.09.2020Stellungnahme
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Die DK begrüßt die Maßnahmen zur Nachhaltigkeit im Finanzwesen, übt aber deutliche Kritik an den Level II-Vorschlägen der Europäischen Aufsichtsbehörden betreffend die Offenlegung von Informationen zum Umgang mit Nachhaltigkeitsfaktoren im Anlagegeschäft. Die Vorgaben bauen aufgrund der Komplexität und des vorgesehenen Detaillierungsgrads der Offenlegungspflichten hohe bürokratische Hürden auf, welche das Wachstum des noch jungen Marktes für nachhaltige Geldanlagen behindern und gerade den Markteintritt von kleinen und mittelgroßen Häusern erschweren würde. Es sei demgegenüber nicht zu erwarten, dass die Informationen in der vorgesehenen Fülle tatsächlich zu einer besseren Verbraucherinformation beitragen. Ohnehin besteht das Problem des fehlenden Gleichlaufs der Offenlegungspflichten mit den regulatorischen Parallelvorhaben (EU-Taxonomie, Level-2-Vorgaben zu MiFID II) sowie der ESG-Datenverfügbarkeit, weshalb sich die DK für eine Verschiebung des Anwendungszeitpunktes der Offenlegungsverordnung auf den 1. Januar 2022 ausspricht.