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Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren

15.09.2020Stellungnahme
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Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt grundsätzlich die Einführung elektronischer Wertpapiere und damit die Möglichkeit, Wertpapiere künftig auch urkundslos zu begeben. Das geltende Wertpapierrecht wird hierdurch modernisiert, berücksichtigt angemessen die bislang vollzogenen technischen Entwicklungen sowie Abläufe in der Praxis und setzt den Grundstein für weitere technische Innovationen sowie Veränderungen bei Finanzgeschäften.

Besonders gelungen ist aus unserer Sicht, dass die bestehenden und bewährten Wertpapierabwicklungssysteme auch künftig weitergenutzt werden können und gleichzeitig eine Öffnung für neue Abläufe erfolgt, die wahlweise zur Verfügung steht. Auf noch offene Fragen und bestehenden Nachbesserungsbedarf weist die Deutsche Kreditwirtschaft in Ihrer Stellungnahme hin.