Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat im Rahmen der öffentlichen Konsultation der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur vorgelegten Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) eine Stellungnahme abgegeben. Generell begrüßt die DK das Engagement der BaFin, die Vorgaben aus den für diese Novelle relevanten EBA-Leitlinien innerhalb des MaRisk-Textes umzusetzen. An verschiedenen Textstellen sieht die DK allerdings Bedarf für Klarstellungen sowie das Erfordernis, insgesamt mehr Proportionalität zu ermöglichen. Die zugrundeliegenden EBA-Leitlinien wurden teilweise auf sehr hohem Niveau umgesetzt und beachten in zu geringem Maße, welche Anforderungen an das Risikomanagement für typische deutsche Institute sinnvoll und erforderlich sind. Zudem sollte aus Sicht der DK eine Umsetzungsfrist bis zum 31. Dezember 2021 für im MaRisk-Kontext neue Anforderungen gewährt werden, um auch mögliche Belastungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie zunächst abfedern zu können.