Sonstiges

Überarbeitung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD)

Auf Gebäude fallen 40 % des Energieverbrauchs und 36 % der direkten und indirekten Treibhausgasemissionen im Energiebereich in der EU. Die Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) soll somit die Verwirklichung der Dekarbonisierungsziele für 2030 und 2050 unterstützen. Sie soll Gebäuderenovierungen anstoßen und sieht verbindliche Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz vor.  
Geltungsbereich: EU-Mitgliedsstaaten

Status: Die Richtlinie wurde am 08. Mai 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist seit 28. Mai 2024 in Kraft. Die Richtlinie gibt den Mitgliedstaaten vor, die Aufträge bis Ende Mai 2026 in nationale Rechtsvorschriften umzusetzen.