Taxonomie

Taxonomie-Verordnung

Die Taxonomie definiert, was als ökologisch nachhaltige wirtschaftliche Aktivität klassifiziert werden kann und ist Kerninstrument des EU-Aktionsplans „Sustainable Finance“. 

Geltungsbereich: Die Verordnung betrifft Markteilnehmer, die Nachhaltigkeitsberichte erstellen bzw. Finanzprodukte als ökologisch nachhaltige Investitionen anbieten.  

Status: Seit Juli 2020 ist die Verordnung in Kraft getreten.

Delegierter Rechtsakt Klimaschutz & Klimawandelanpassung (Umweltziele 1+2)

Durch nachgeordnete Rechtsakte wird die Taxonomie-Verordnung konkretisiert und schafft technische Bewertungskriterien für die ersten zwei EU-Umweltziele: Klimaschutz und Klimawandelanpassung. Die technischen Bewertungskriterien definieren konkrete Schwellenwerte, wann eine Wirtschaftsaktivität nachhaltig im Sinne der Taxonomie ist (siehe auch: DK-Stellungnahme zum Delegated Act Klimaschutz).

Geltungsbereich: Die Verordnung betrifft Markteilnehmer, die Nachhaltigkeitsberichte erstellen bzw. Finanzprodukte als ökologisch nachhaltige Investitionen anbieten. 

Status: Anwendung seit 1. Januar 2022.

Delegierter Rechtsakt Umweltziele 3-6 (Taxo4)

Die übrigen vier Umweltziele der EU-Taxonomie werden ebenfalls über einen nachgeordneten Rechtsakt konkretisiert und mit technischen Bewertungskriterien versehen. Dies umfasst die Ziele:

  1. Nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen,
  2. Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft,
  3. Vermeidung von Verschmutzung und 
  4. Schutz von Ökosystemen und Biodiversität

Geltungsbereich: Die Verordnung betrifft Markteilnehmer, die Nachhaltigkeitsberichte erstellen bzw. Finanzprodukte als ökologisch nachhaltige Investitionen anbieten. 

Status: Der Delegierte Rechtsakt wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und gilt ab dem 1. Januar 2024. 

Delegierter Rechtsakt Gas/Atomenergie

Ein weiterer nachgeordneter Rechtsakt legt fest, unter welchen Umständen Energie- und Wärmegewinnung aus Gas oder Atomkraft als nachhaltig im Sinne der EU-Taxonomie klassifiziert werden können.

Geltungsbereich: Die Verordnung betrifft Markteilnehmer, die Nachhaltigkeitsberichte erstellen bzw. Finanzprodukte als ökologisch nachhaltige Investitionen anbieten. 

Status: Anwendung ab 1. Januar 2023.

Erweiterung um transition finance, harmful / Sozialtaxonomie

Erweiterung der Taxonomie um Transformationsaktivitäten

Die EU-Kommission hat die Platform on Sustainable Finance um einen Vorschlag gebeten, wie die bisherige Taxonomie Transformationsbemühungen von Unternehmen besser abbilden kann. Die Plattform schlug im März 2022 ein Konzept mit vier Kategorien vor: Neben der bisher bestehenden „grünen“ Kategorie sollen Kategorien zu Intermediate Performance („gelb/amber“), significantly harmful („rot“) und low environmental impact-Aktivitäten (LEnvI) eingeführt werden.

Jedoch hat die EU-Kommission die Vorschläge der Plattform bisher nicht aufgegriffen. Stattdessen hat die Kommission am 13. Juni 2023 eine Empfehlung zu Transition Finance veröffentlicht, welche Unternehmen und dem Finanzsektor als Orientierungshilfe dienen und praktische Beispiele zur Umsetzung liefern soll. 

Geltungsbereich: Die Empfehlung richtet sich an Marktteilnehmer, die Umstellungsfinanzierung aufnehmen oder bereitstellen möchten.

Status: Zurzeit hat sich die EU-Kommission noch nicht festgelegt, ob nach der EU-Parlamentswahl 2024 verbindliche Rechtsakte für Transition Finance vorgesehen sind. Dies dürfte u. a. von der neuen politischen Konstellation nach dem Wahlen abhängen.

Sozialtaxonomie

Die EU-Kommission hat die Platform on Sustainable Finance gebeten, ein Konzept für die Erweiterung der grünen Taxonomie um soziale Aspekte zu erarbeiten. Das Konzept der Platform geht von einem multidimensionalen Modell für eine Sozialtaxonomie aus.  

Geltungsbereich: Die Verordnung betrifft Markteilnehmer, die Nachhaltigkeitsberichte erstellen bzw. Finanzprodukte als ökologisch nachhaltige Investitionen anbieten.

Status: Der Bericht der Platform on Sustainable Finance wurde am 28. Februar 2022 veröffentlicht. Die Kommission hat Arbeiten an der Sozialtaxonomie vorläufig zurückgestellt.