Historie
Der Bundesverband deutscher Banken ist 1951 in Köln gegründet worden. Er ist Nachfolger der früheren Standesorganisation Centralverband des deutschen Bank- und Bankiergewerbes. Dieser war 1901 auf Initiative des Bankiers Jakob Riesser von der Bank für Handel und Industrie in Berlin entstanden. Sein Ziel war es, die Interessen der Banken im Kaiserreich zu bündeln, eine durchsetzungskräftige Lobby zu bilden und allem voran eine Reform des Börsengesetzes von 1896 voranzubringen.
Der Centralverband gewann rasch an Bedeutung. Im Verlauf der Weltwirtschaftskrise wurde es seine wichtigste Aufgabe, sich gegen die schärfer werdende Kritik am Bankwesen zu wehren, die von Gewalt und politischer Radikalisierung – vor allem von Seiten der Nationalsozialisten – begleitet wurde.
Im Zuge der nationalsozialistischen Machteroberung 1933/34 wurden jüdische Vorstände aus den Banken und dem Verband verdrängt. Der gleichgeschaltete Verband wirkte dann noch an dem 1934 geschaffenen Reichsgesetz über das Kreditwesen mit. In der Folge löste er sich im Rahmen der weiteren Gleichschaltung der Wirtschaft im NS-Regime bald darauf auf und ging in der Wirtschaftsgruppe Privates Bankgewerbe der Reichsgruppe Banken auf. Diese agierte nicht mehr als Interessenverband, sondern als Bindeglied in der nach dem Führerprinzip organisierten nationalsozialistischen Wirtschaft.
Im Rahmen der NS-Entrechtungsgesetzgebung beteiligte sich die Gruppe auch an finanziellen Maßnahmen gegen Juden, an ihrer Entrechtung und Enteignung und der Verdrängung jüdischer Bankiers. Mit Kriegsende wurden die führenden Köpfe der Reichsgruppe Banken durch die Alliierten inhaftiert, offiziell aufgelöst wurde diese 1956 per Gesetz.
Der Bankenverband hat sich diesem dunklen Abschnitt der Verbandsgeschichte anlässlich seines 50-jährigen Bestehens 2001 gestellt, indem er sie von einem angesehenen Historiker der Princeton University aufarbeiten ließ – Harold James: „Verbandspolitik im Nationalsozialismus“.
Ab 1951 verfolgte der neu gegründete Bankenverband wieder seinen eigentlichen Zweck: die Interessen der privaten deutschen Banken in gemeinsamen Angelegenheiten zu vertreten. Dies geschah aufgrund der deutschen Teilung bis 1999 von Köln aus. Dann zog der Bankenverband wieder nach Berlin – und damit an die Gründungsstätte der Interessenvertretung für das private Bankgewerbe zurück.
Über die Jahre hat sich an der grundsätzlichen Aufgabe des Verbandes nichts geändert. Doch hat sich der Aufgabenbereich unter anderem mit der Verwaltung des Einlagensicherungsfonds und der Entschädigungseinrichtung sowie der Bewältigung der Finanzkrise deutlich erweitert.
Präsidenten des Bankenverbandes
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Dr. Hans-Walter Peters seit 11.08.2020 11.04.2016 - 23.04.2020 |
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Martin Zielke 23.04.2020 - 11.08.2020
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Jürgen Fitschen 15.04.2013 - 11.04.2016
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Andreas Schmitz 01.03.2009 - 15.04.2013 |
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Klaus-Peter Müller 01.03.2005 - 01.03.2009
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Dr. Rolf-E. Breuer 01.11.2001 - 01.03.2005
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Dr. Frank Heintzeler 01.01.2000 - 01.11.2001
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Dr. h. c. Martin Kohlhaussen 01.01.1997 - 01.01.2000
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Dr. Karl-Heinz Wessel 01.01.1994 - 01.01.1997 |
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Dr. Eberhard Martini 01.01.1991 - 01.01.1994
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Dr. Wolfgang Röller 01.01.1987 - 01.01.1991
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Dr. Hanns C. Schroeder-Hohenwarth 01.01.1983 - 01.01.1987 |
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Dr. h. c. Harald Kühnen 01.01.1979 - 01.01.1983 |
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Dr. F. Wilhelm Christians 01.01.1975 - 01.01.1979 |
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Dr. h. c. Alwin Münchmeyer 1968 - 1975 |
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Dr. Gotthard Freiherr von Falkenhausen 1960 - 1967
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Dr. h. c. Robert Pferdmenges 1951 - 1960
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